Grenzsperren zu SLO u ITA – UPDATE!

Mit Donnerstag, den 2. April 2020, 00:00 Uhr treten nachfolgende Änderungen hinsichtlich der Grenzsperren zu Slowenien und Italien in Kraft.Zusätzlich zu den bereits verfügten Maßnahmen werden an der Grenze zu Slowenien die Übergänge Grablach und Wurzenpass für den gesamten Verkehr gesperrt. Der Grenzübertritt auf der B91 (Loibltunnel) ist nur mehr in der Zeit von 05:00 bis 21:00 Uhr möglich. An der Grenze zu Italien werden die Zeiten für den Grenzübertritt auf der B83 bei Thörl-Maglern auf 07:00 bis 18:00 Uhr reduziert.Zusammengefasst ist an nachfolgenden Örtlichkeiten und Zeiten ein Grenzübertritt möglich:B 80 – Lavamünd: 05:00 bis 23:00 UhrB91 – Loibltunnel: 05:00 bis 21:00 UhrA11 – Karawankentunnel: 00:00 bis 24:00 UhrA2 – Arnoldstein: 00:00 bis 24:00 UhrB83 – Thörl-Maglern: 07:00 bis 18:00 UhrUnverändert bleiben die getroffenen Maßnahmen bei einem Grenzübertritt nach Österreich. Diese umfassen weiterhin:• Personen, welche von Italien/Slowenien nach Österreich einreisen wollen, müssen ein ärztliches Zeugnis, welches nicht älter als vier Tage ist und bestätigt, dass ein Test auf SARS-CoV-2 negativ ist, vorweisen. Kann dies nicht vorgelegt werden, ist die Einreise zu verweigern.• Die Durchreise durch Österreich OHNE Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. (z.B. im Falle von Urlauberheimreisen)• Österreichische Staatsbürger mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich dürfen einreisen, sofern sie sich verpflichten, unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten. Fällt während dieser Zeit ein Test auf SARS-CoV-2 negativ aus, darf die Heimquarantäne beendet werden.Diese Punkte gelten nicht für: Güterverkehr, Pendlerverkehr, Einsatz-, Ambulanz- und Rettungsfahrten sowie für den gewerblichen Verkehr mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung.

Schreibe einen Kommentar