Gewerbsmäßiger Betrug
Gewerbsmäßiger Betrug Presseaussendung der Polizei KärntenWie erst jetzt bekannt wurde meldetet ein 27-jähriger Villacher im Herbst 2013 zwei nicht verkehrssichere Pkw mit gefälschten Gutachten gem. § 57a KFG (Pickerl) zum Verkehr an und gelangte so mit den gefälschten Gutachten zu Zulassungen.Im Jahr 2014 verkaufte er die beiden Fahrzeuge mit den gefälschten Gutachten (die Käufer glaubten, dass die Fzg. eine gültige Überprüfung hätten) an einem 29 jährigen Villacher und einen 35 jährigen Mann aus Arriach weiter. Ein Fahrzeug war nach 2-3 Wochen fahrunfähig und das zweite wurde nach einer Überprüfung in einer Werkstätte überhaupt nicht verwendet. Somit wurden die beiden Käufer mit dem gefälschten Gutachten getäuscht und es liegt der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges vor.Ein drittes Fahrzeug wurde ebenfalls mit einem gefälschten Gutachten verkauft und dann bei der Versicherung damit vom Käufer angemeldet.Erst als er es erneut verkaufen wollte, wurde der Betrug bzw. das gefälschte Gutachten erkannt. Die Schadenssumme beträgt ca. € 2.000,–. Der Villacher wurde angezeigt.Presseaussendung vom 07.04.2015, 13:59 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück