Gefährliche Drohung u. Körperverletzung in Klagenfurt/WS

Gefährliche Drohung u. Körperverletzung in Klagenfurt/WS Presseaussendung der Polizei KärntenGefährliche Drohung u. Körperverletzung in Klagenfurt/WSAm 18. Mai 2016 gegen 17.00 Uhr verletzte ein 29-jähriger Mann seine 26-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Klagenfurt, indem er sie schlug und würgte. Weiters drohte er, wenn sie Anzeige bei der Polizei erstatte, dass er sie und den gemeinsamen Sohn umbringen werde.Gegen 21.45 Uhr gelangte die Frau unbemerkt aus der Wohnung und erstattete die Anzeige bei der Polizei. Zur weiteren Amtshandlung wurde das EKO Cobra beigezogen.Die Anzeigerin beschrieb den Einsatzkräften die Lage der Wohnung, verwechselte dabei aber sowohl bei der mündlichen Beschreibung, wie auch bei einer von ihr angefertigten Skizze links mit rechts, weshalb irrtümlich eine falsche Wohnung mittels Ramme aufgebrochen wurde.In dieser Wohnung befand sich zu diesem Zeitpunkt ein Paar mit seinen zwei mj. Kindern. In der Folge wurde festgestellt, dass der Tatverdächtige seine Wohnung, die vis a vis, am anderen Ende des Ganges gelegen ist, bereits verlassen hatte.Über Hinweis der Anzeigerin wurde der Aufenthalt des Tatverdächtigen bei seinem Bruder, ebenfalls in Klagenfurt wohnhaft, vermutet.Beim Eintreffen der Beamten öffnete die Schwägerin des Tatverdächtigen von sich aus die Türe – sie hatte die Polizei offensichtlich bereits erwartet. Der Tatverdächtige und sein 3 ½ jähriger Sohn wurden in der Wohnung schlafend angetroffen.Der Mann begleitete die Polizei widerstandslos zur Einvernahme in die Polizeiinspektion. Das Kind war unverletzt und wohlauf.Gegen den Tatverdächtigen wurde eine Wegweisung und Betretungsverbot ausgesprochen. Er wird nach Abschluss der Erhebungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.Zur irrtümlich geöffneten Wohnung wird angemerkt, dass weder an dieser Türe, noch an der Türe zur Wohnung des Tatverdächtigen ein Namensschild oder eine sonstige Identifizierungsmöglichkeit angebracht waren. Zudem versuchten die Beamten vor dem Aufbrechen der Türe diese mit dem Schlüssel der Anzeigerin zu öffnen – dabei passte der Schlüssel zwar ins Schloss, lies sich aber nicht sperren weshalb angenommen wurde, dass sich der Tatverdächtige in der Wohnung aufhalten würde und sein Schlüssel innen angesteckt war.Die Polizei hat sich heute offiziell bei den Bewohnern entschuldigt, die Schadensabwicklung über das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz wurde in die Wege geleitet.Presseaussendung vom 19.05.2016, 14:35 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

Schreibe einen Kommentar