Gefährdung der körperlichen Sicherheit
Gefährdung der körperlichen Sicherheit Presseaussendung der Polizei KärntenEin 50 jähriger Mann aus der Gemeinde Reichenau fuhr am 07.07.2018 gegen 19:25 Uhr mit seinem PKW ohne im Besitze einer Lenkberechtigung zu sein – schwer alkoholisiert – von seinem Wohnort auf der Turracher Bundesstraße (B 95) in Richtung Bergl, Gde Gnesau, Bez Feldkirchen. Auf Höhe eines Gasthofes in Haidenbach, Gde Gnesau, Bez Feldkirchen, auf Höhe StrKm 42,200, wurde er mittels Blaulicht von einem Beamten der PI Patergassen zum Anhalten aufgefordert. Der 50 jährige verringerte seine Geschwindigkeit, fuhr in den Parkplatz des Gasthofes ein, beschleunigte danach aber seinen PKW und fuhr wiederum auf der B 95 in Richtung Patergassen, wo er einen weiteren Anhalteversuch durch die Streife Feldkirchen Sektor 1 mittels Blaulicht nicht befolgte. Dabei beschleunigte er seinen PKW – laut seinen eigenen Angaben – bis zu 180 km/h auf der Bundesstraße.In weiterer Folge fuhr er in Ebene Reichenau auf die HochrindlLandesstraße (L 65) und weiter über die Hochrindl in Richtung Sirnitz. Kurz vor Sirnitz kam ihm im Gegenverkehr eine weitere Polizeistreife entgegen, sodass der 50 jährige sich entschloss bei StrKm 1,900 links in einen asphaltierten Weg – in weiterer Folge Schotter und Waldweg – einzubiegen. Dabei ist er mit seinem PKW „aufgesessen“ und dieser wurde beschädigt. Der 50 jährige fuhr trotzdem weiter und kam letztendlich ca. 150 m nördlicheines Hauses zum Stillstand, nachdem sein PKW abermals – diesmal im Morast – „steckengeblieben“ ist. Er wurde durch die nachfolgende Streife festgenommen und auf die PI Feldkirchen gebracht. Aufgrund der starken Alkoholisierung wurde der 50 jährige in der Arrestzelle der PI Feldkirchen angehalten. Am 08.07.2018 um 07:25 Uhr wurde der diensthabende Staatsanwalt vom Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und dieser ordnete die Einvernahme in nüchternem Zustand sowie die Anzeige auf freiem Fuß an.Da der 50 jährige angab eine Softgun zu besitzen, wurde am 08.07.2018 in der Zeit von 08:30 bis 10:00 Uhr eine Durchsuchung seines PKW durchgeführt. Unter dem Beifahrersitz konnte eine Softgun, Marke C.P.S, Farbe schwarz, aufgefunden werden.Diese wurde sichergestellt – gegen den 50 jährigen besteht ein aufrechtes Waffenverbot – und wird in weiterer Folge der Verwahrungsstelle des LG Klagenfurt abgeliefert.Der 50 jährige zeigte sich geständig und wurde am 08.07., um 13:00 Uhr entlassen. Die erforderlichen Anzeigen wurden erstattet.Presseaussendung vom 08.07.2018, 15:44 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück