Fremdenwesen – Behördenzuständigkeit

Mit 1. Jänner 2014 ändern sich die Zuständigkeiten bei den Antragsstellungen für elektronische Verpflichtungserklärungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen.Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Fremden, die ohne Visum einreisen dürfen, als Saisonarbeiter erforderlich. Eine elektronische Verpflichtungserklärung kann von Privatpersonen, Firmen und Vereinen abgegeben werden, um die für die Erlangung eines Visums erforderlichen finanziellen Mittel nachzuweisen. Der Einlader verpflichtet sich damit alle der Republik aus dem Aufenthalt des Visumsinhabers oder der Visumsinhaberin entstehenden Kosten zu tragen.Die Anträge für elektronische Verpflichtungserklärungen (EVE) und Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UB) sind ab 01. Jänner 2014 nicht mehr bei den Bezirksverwaltungsbehörden sondern bei den jeweiligen Polizeiinspektionen – Bezirksleitstellen bzw. für den Bereich Klagenfurt Stadt und Land bei der Landespolizeidirektion Kärnten (Buchengasse 3, 9010 Klagenfurt/WS), Einsatz-, Grenz und Fremdenpolizeilichen Abteilung, Fachbereich 4 (EGFA, FB 4) und für den Bereich Villach Stadt und Land beim Polizeikommissariat Villach, Polizeiinspektion Villach (Trattengasse 34, 9500 Villach) einzubringen.Bei den angeführten Stellen wird der Antrag nach erfolgter Überprüfung der erforderlichen Unterlagen anhand einer Checkliste eingebracht und an die Landespolizeidirektion, EGFA FB 4 in Original übermittelt. Die Bearbeitung erfolgt zentral für ganz Kärnten sowohl für die elektronischen Verpflichtungserklärungen als auch für die Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch die Landespolizeidirektion, EGFA FB 4 in Klagenfurt. Die bearbeiteten Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden direkt an das zuständige AMS weitergeleitet. Nach Erledigung der elektronischen Verpflichtungserklärung wird die ID-Nummer von der Landespolizeidirektion, EGFA FB 4 per E-Mail an die zuständige Abgabestelle übermittelt. Sollten die Unterlagen nicht komplett sein, nimmt der Sachbearbeiter direkt Kontakt mit dem Einlader auf.Zuständige Abgabestellen:Parteienverkehr: Montag bis Freitag (Werktags) von 07.30 Uhr bis 12.30 UhrFür die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine fixe Gebühr von 30,70 Euro und zusätzlich pro Beilage 3,90.- Euro (maximal 21.80.- Euro) bei der jeweiligen Abgabestelle direkt zu entrichten.Bereich Klagenfurt Stadt und Land: Landespolizeidirektion Klagenfurt, EGFA FB 4, Buchengasse 3, 9020 Klagenfurt am WS, 1. Stock, Zimmer Nr.: 142, Tel. 059133 20 2411 und 059133 20 2412Bereich Villach Stadt und Land:Polizeikommissariat Villach, Polizeiinspektion Villach Trattengasse, Trattengasse 34, 9500 Villach, Tel.: 059133 2296Bereich Völkermarkt:Polizeiinspektion Völkermarkt, Bezirksleitstelle, Klagenfurter Straße 20, 9100 Völkermarkt, Tel.: 059133 2140Bereich Wolfsberg:Polizeiinspektion Wolfsberg, Bezirksleitstelle, Lindhofstraße 11, 9400 Wolfsberg, Tel.: 059133 2160Bereich St. Veit an der Glan:Polizeiinspektion St. Veit an der Glan, Bezirksleitstelle, Platz-am-Graben 1, 9300 St. Veit an der Glan, Tel.: 059133 2120Bereich Feldkirchen:Polizeiinspektion Feldkirchen, Bezirksleitstelle, 10. Oktober Straße 27, 9560 Feldkirchen, Tel.: 059133 2200Bereich Hermagor:Polizeiinspektion Hermagor, Bezirksleitstelle, Gösseringlände 7, 9620 Hermagor, Tel.: 059133 2210Bereich Spittal an der Drau:Polizeiinspektion Spittal an der Drau, Bezirksleitstelle, Dr.-Arthur-Lemisch-Platz 2, 9800 Spittal an der Drau, Tel.: 059133 2220

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