Festnahme und Betretungs- u. Annäherungsverbot nach Körperverletzung in Klagenfurt Presseaussendung der Polizei KärntenAm 28. Februar 2024 gegen 14:00 Uhr schlug ein 22-jähriger, in Klagenfurt/WS wohnhafter Mann aus Slowenien in der Wohnung seiner 18-jährigen Schwester dieser ohne besonderen Grund mit der Faust auf den Kopf. Dabei wurde die junge Frau hinter dem linken Ohr unbestimmten Grades verletzt. Daraufhin verließ der Bruder die Wohnung des Opfers.Gegen 20:00 Uhr kam er wieder zurück in die Wohnung und ging wieder auf seine Schwester, die sich zu diesem Zeitpunkt im Wohnzimmer befand, los. Ein 19-jähriger Freund der Familie, der zu Besuch war, ging dazwischen und konnte den 22-jährigen von der Schwester wegziehen, woraufhin dieser flüchtete. Währenddessen lief die Schwester in ihr Zimmer, versperrte die Türe und rief die Polizei.Beim Eintreffen der Beamten an der Einsatzörtlichkeit, konnte der Bekannte der Familie im Stiegenhaus angetroffen werden. Dieser gab an, dass sich der 22-jährige im Keller verstecke. Die Beamten konnten ihn im unterem Stiegenhaus zum Keller ausfindig machen und gegen ihn sowohl ein Betretungs- und Annäherungsverbot, als auch ein vorläufiges Waffenverbot aussprechen.Der Beschuldigte wurde zur sofortigen Vernehmung auf die Polizeiinspektion St. Ruprechter Straße verbracht. Im Zuge dessen wurde erhoben, dass gegen ihn ein aufrechtes Aufenthaltsverbot für Österreich bestand. Vom Bundsamtes für Fremden- und Asylwesen erging eine Festnahmeanordnung und der Slowene wurde in das PAZ Klagenfurt/WS eingeliefert.Presseaussendung vom 29.02.2024, 06:04 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück
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