Festnahme nach Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz

Festnahme nach Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz Presseaussendung der Polizei KärntenFestnahme nach Vergehen nach dem SuchtmittelgesetzAm 19. Oktober 2015, gegen 16.00 Uhr wurde in Klagenfurt/WS einen 29-jähriger Arbeiter aus Klagenfurt/WS einer Kontrolle unterzogen. Dabei konnten die Beamten bei ihm eine geringe Menge Kokain vorfinden. Er wurde daher an Ort und Stelle vorläufig festgenommen.Im Zuge der Erhebungen gestand der Arbeiter, dass er weiteres Heroin in seiner Wohnung in Klagenfurt/WS deponiert hat und stimmte einer freiwilligen Nachschau in seiner Wohnung zu.Dabei konnten ua. ein halber Kilo Heroin („Heroinziegel“) im Straßenverkaufswert von mehreren Tausend Euro sichergestellt werden. Des Weiteren wurden Streckmittel, eine große Anzahl an szenetypischem Verpackungsmaterial, eine CO²-Pistole mit Munition, Medi-kamente, sowie weitere SG-Utensilien bzw. Zubehör und Gegenstände, welche auf einen Handel mit Suchtgift hinweisen vorgefunden und sichergestellt werden.Im Zuge der weiteren Einvernahmen gestand der Arbeiter, dass er zudem Heroin in bis dato unbekannter Menge aus Slowenien nach Österreich geschmuggelt hat.Der Arbeiter wurde angezeigt und wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr in die JA Klagenfurt eingeliefert.Presseaussendung vom 20.10.2015, 11:03 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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