Fahrlässige schwere Körpverletzung in Döllach

Fahrlässige schwere Körpverletzung in Döllach Presseaussendung der Polizei KärntenFahrlässige schwere Körpverletzung in DöllachEine 16-jährige britische Staatsangehörige ist derzeit bei der Familie ihrer 17-jährigen Freundin in der Gemeinde Großkirchheim auf Besuch. Im Laufe des 07.07. redeten die Jugendlichen unter anderem auch spaßhalber darüber, dass sie per Autostopp nach Wien oder Japan reisen könnten.Dazu könnten sie zur ihrer Sicherheit auch eine Waffe mitnehmen. Die 17-jährige zeigte ihrer Freundin daraufhin gegen 15.30 Uhr eine Pistole ihres 79-jährigen Großvaters, der sie im Obergeschoss des Wohnhauses in seinen Wohnräumlichkeiten verwahrt hatte. In Unkenntnis darüber, dass sich trotz abgenommenen Magazins auch noch eine Patrone im Laderaum der Waffe befand, hantierte die 16-jährige mit der Waffe herum und betätigte auch den Abzug. Dadurch löste sich ein Schuss und traf die 17-jährige im Bereich des Knies. Nach erster Hilfeleistung vor Ort durch herbeigerufene Angehörige wurde die Verletzte vom Rettungshubschrauber C7 in das Bezirkskrankenhaus nach Lienz geflogen.Die Waffe befand sich im legalen Besitze des Großvaters. Gegen ihn wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Im Zuge dessen wurden weitere 10 legale Langwaffen und Munition vorläufig sichergestellt.Presseaussendung vom 08.07.2016, 04:56 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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