Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht im Bezirk St. Veit/Glan

Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht im Bezirk St. Veit/Glan Presseaussendung der Polizei KärntenEingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht im Bezirk St. Veit/GlanAm 22.11.2015 gegen 16.30 Uhr schoss ein 79-jähriger Jagdausübungsberechtigter aus dem Bezirk St. Veit/Glan mit Standort im Jagdgebiet einer Gemeindejagd im Bezirk St. Veit/Glan auf einen Hirsch und erlegte ihn. Zum Zeitpunkt der Abgabe des Schusses soll sich das Wild jedoch auf einer benachbarten Eigenjagd befunden haben.Der Jagdausübungsberechtigte und sein 45-jähriger Begleiter (ebenfalls Jagdausübungsberechtigter) sind verdächtig das erlegte Wild von der Eigenjagd in das Jagdgebiet der Gemeindejagd verbracht zu haben.Nach Abschluss der Erhebungen werden sie der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.Presseaussendung vom 27.11.2015, 10:32 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

Schreibe einen Kommentar