Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht

Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht Presseaussendung der Polizei KärntenEingriff in fremdes Jagd- oder FischereirechtAm 16.03.2020 um ca. 16.00 Uhr wurde ein 65-jähriger Oberkärntner, der nicht im Besitz eines jagdrechtlichen Dokumentes ist, von einem Zeugen beobachtet, wie er im Bereich der Reintaler Auen in der Gemeinde Winklern im Bezirk Spittal/Drau mit einem Jagdgewehr hantierte. Aufgrund der derzeitigen Schonzeit, in der die Jägerei prinzipiell verboten ist, verständigte er die Polizei.Nachdem der Mann von einer Polizeistreife im Bereich seines Fahrzeuges angetroffen, und auf den Vorfall angesprochen wurde, machte dieser keine Angaben und flüchtete in den naheliegenden Auenbereich.Nach einer sofort eingeleiteten Suchaktion, an der mehrere Streifen des Bezirkes Spittal/Drau sowie eine Diensthundestreife beteiligt waren, wurde der Mann von den bereits in Kenntnis geratenen, zuständigen Jägern der Region mit einem Jagdgewehr bewaffnet angetroffen, und angehalten werden.Nach kurzer Verfolgung durch die Polizeistreife, konnte der Oberkärntner, aufgrund der akut bestehenden Fluchtgefahr, widerstandslos festgenommen werden.Die Schusswaffe samt Munition wurde von den Beamten sichergestellt.Ein im Zuge der Erstbefragung durchgeführter Alkomatentest verlief positiv.Weiters wurde ein vorläufiges Waffenverbot gegen den Beschuldigten ausgesprochen und über Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde die Festnahme aufgehoben und die Anzeige des Beschuldigten auf freiem Fuß verfügt.Presseaussendung vom 17.03.2020, 11:01 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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