Mit dem neuen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) sollen kürzere Verfahren den Asylwerberinnen und Asylwerbern schnellere Gewissheit bringen. In Kärnten wurde eine Regionaldirektion des BFA eingerichtet, die mit 1. Jänner 2014 ihren operativen Betrieb aufgenommen hat.Durch die Bündelung von Kompetenzen, die bisher von einer Vielzahl an Landes- und Bundesbehörden vollzogen wurden, soll ein wesentlicher Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich des Asyl- und Fremdenwesens geleistet werden. Als Fremdenpolizeibehörden erster Instanz fungierten bis 31. Dezember 2013 die Bezirksverwaltungsbehörden und die Landespolizeidirektionen (LPD). Die Zuständigkeiten der Bezirkshauptmannschaften als Fremdenpolizeibehörden gingen mit 1. Jänner 2014 auf das BFA und die Landespolizeidirektion über.Zuständigkeiten des BFADie wesentlichen Aufgaben des BFA sind die Durchführung von erstinstanzlichen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren, sowie die Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen.Regionaldirektor KärntenDie Regionaldirektion Kärnten wird von dem gebürtigen Steirer Dr. Klaus Krainz geleitet. Er studierte von 1977 bis 1981 Rechtswissenschaften, promovierte im Jahr 1982 und war dann bis 1992 Assistent am Institut für Strafrecht an der Karl-Franzens-Universität in Graz. Krainz bringt eine 12-jährige Erfahrung (1998 – 2010) als Vizedirektor des Bundesasylamts mit in seine neue Funktion. Von 1992 bis 2013 war er zudem Leiter der Außenstelle des Bundesasylamts in Graz mit der örtlichen Zuständigkeit für die Bundesländer Steiermark und Kärnten.“Der Vorteil für den Fremden im neuen BFA liegt darin, dass er nur mehr über einen einzigen Ansprechpartner verfügt. Mit dem Prinzip der Zuständigkeit eines Ansprechpartners können wir für eine kompetente und effiziente Vollziehung des Fremdenrechts sorgen und sicherstellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem jeweiligen Einzelfall besonders vertraut sind“, sagt Krainz.Stellvertretender Regionaldirektor in Kärnten ist Mag. Alexander Scharfegger. Der Polizist und Jurist wurde erst kürzlich auf Grund seiner besonderen Leistungen von der Landespolizeidirektorin als Mitarbeiter der Landesverkehrsabteilung Kärnten als „Polizist des Jahres 2012“ ausgezeichnet.Zuständigkeiten der LPDDie polizeilichen Kernkompetenzen liegen im Wirkungsbereich der Einsatz-, Grenz- und Fremdenpolizeilichen Abteilung (EGFA) der LPD Kärnten, was bedingt, dass es eine enge Kooperation zwischen BFA und LPD geben wird.Konkrete Aufgaben:• Strafverfahren nach dem Fremdenpolizeigesetz und den Grenzkontrollgesetz, • Grenzkontrollen, Ausgleichsmaßnahmen, Zurückweisung/ Zurückschiebung/ Durchbeförderung/ Rückübernahmen, • Aufenthaltskontrollen, Haftmanagement und Abschiebeprozess, sowie • administrative Aufgaben (EVE – Elektronische Verpflichtungserklärung, UB – Unbedenklichkeitsbescheinigung)Kontaktdaten der Regionaldirektion Kärnten:Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – Regionaldirektion KärntenTrattengasse 34, 2. Stock9500 VillachTel: 059133 25 7001
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BFA – Regionaldirektion Kärnten
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