Betretungs- und Annäherungsverbot, gegenseitige Körperverletzung

Betretungs- und Annäherungsverbot, gegenseitige Körperverletzung Presseaussendung der Polizei KärntenAm Nachmittag des 27. April 2024 kam es zwischen einem im Bezirk Klagenfurt-Land lebenden slowenisch-nordmazedonischen Ehepaar in der eigenen Wohnung zu Streit. Im Zuge des Streites soll der 36-jährige Slowene bereits handgreiflich gegenüber seiner 25-jährigen nordmazedonischen Frau geworden sein. Er habe versucht ihr den Mund zuzuhalten und sie mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Die Frau entfernte sich daraufhin aus der Wohnung, um für eine Beruhigung der Situation zu sorgen. Als sie gegen 20:00 Uhr zurück kehrte nahm sie, laut eigenen Aussagen zum Schutz, eine Messer aus der Küche mit in das Kinderzimmer des gemeinsamen Sohnes, um von ihrem Mann räumlich getrennt zu sein. Der Mann folgte ihr jedoch in das Zimmer und wurde erneut handgreiflich. Er riss sie an den Haaren aus dem Bett des gemeinsamen Kindes. Reflexartig stach die Frau mit dem Messer in Richtung des Mannes, um sich zu verteidigen. Der Mann erlitt dabei eine leichte Schnittwunde im Bereich des rechten Knies. Daraufhin wurde die Polizei verständigt. Nach der Schilderung des Sachverhaltes sprachen die einschreitenden Beamten ein Betretungs- und Annäherungsverbot gegen den 36-jährigen Ehemann aus. Die Schnittwunde des Mannes wurde vor Ort erstversorgt und der Mann begab sich zur Abklärung mit der Rettung ins Klinikum Klagenfurt. Nach Abschluss der Erhebungen werden beide Beteiligten wegen der gegenseitigen Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 28.04.2024, 06:59 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück

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