Am 23. Mai 2017 stattete der Rechtsschutzbeauftragte des BM.I, em. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Burgstaller, der Landespolizeidirektion Kärnten seinen alljährlichen Kontrollbesuch ab. Begleitetet wurde er von einem seiner Stellvertreter Dr. Wilfried Seidl sowie seiner wissenschaftlichen Mitarbeiterin Dr.in Sophie Goliasch.Einmal im Jahr heißt es auch für die Landespolizeidirektion Kärnten „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“, wenn der Rechtsschutzbeauftragte des BM.I in unser Bundesland kommt, um zu überprüfen, ob gesetzte Ermittlungsmaßnahmen nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG), beispielsweise Observationen, Handypeilungen, Bild- und Tonaufzeichnungen gerechtfertigt waren bzw. mit der größtmöglichen Sorgfalt ausgeübt wurden. Weiters wird auch die Ausübung von Befugnissen des SPG in Verbindung mit dem Polizeilichen Staatsschutzgesetz, so etwa in Zusammenhang mit der erweiterten Gefahrenerforschung und mit dem vorbeugenden Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen überprüft.Im Rahmen der Gespräche, an denen von Seiten der Landespolizeidirektion neben Mag. Dr. Michaela Kohlweiß unter anderem auch Hofrat Dr. Helmut Mayer (LVT), Oberst Herbert Rogl (LKA) und Hofrat Mag. Heinz Schiestl (Rechtsbüro) teilnahmen stellte Dr. Dr. h.c. Manfred Burgstaller der Landespolizeidirektion Kärnten ein sehr gutes Zeugnis aus. Neben der hohen Meldedisziplin lobte der Rechtsschutzbeauftragte das hohe Niveau und die Gesetzeskonformität der polizeilichen Ermittlungsarbeit.
admin
in Kaernten
Besuch des Rechtsschutzbeauftragten
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