Besuch des Rechtsschutzbeauftragen
Am 16. Mai 2014 stattete der Rechtsschutzbeauftragte des BM.I, em. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Burgstaller, der Landespolizeidirektion Kärnten seinen alljährlichen Kontrollbesuch ab. Begleitetet wurde Dr.Dr. h.c. Burgstaller von seiner Stellvertreterin, Dr. Ursula Bergmüller-Hannak und dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Mag. Louis Kurbarth.Aufgabe des Rechtsschutzbeauftragten ist laut § 91a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) die „Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes im Ermittlungsdienst der Sicherheitsbehörde“. Konkret bedeutete dies, dass gesetzte Ermittlungsmaßnahmen nach dem SPG, beispielsweise Observationen, Handypeilungen, Bild- und Tonaufzeichnungen und dgl. mehr dahingehend überprüft werden, ob sie gerechtfertigt waren bzw. mit der größtmöglichen Sorgfalt ausgeübt wurden. Entscheidend für die Ausübung dieser Kontrolltätigkeit ist der Umstand, dass meldepflichtige Vorgänge auch tatsächlich gemeldet werden. Hierbei ist der Rechtsschutzbeauftragte auf die Disziplin und Eigenverantwortung der meldepflichtigen Stellen angewiesen.Auch bei seinem heurigen Besuch stellte der Rechtsschutzbeauftragte wie schon in der vorangegangenen Jahren der Landespolizeidirektion ein sehr gutes Zeugnis aus. Neben der hohen Meldedisziplin lobte Dr. Dr.h.c. Burgstaller das hohe Niveau und die Gesetzeskonformität der polizeilichen Ermittlungsarbeit.Für Dr. Dr. h.c. Burgstaller sind diese Besuche ein wichtiger Bestandteil seiner Tätigkeit, da dabei persönliche Kontakte geschaffen und vertieft werden können.