Der Rechtschutzbeauftragte des BM.I, em.o. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Burgstaller stattete am 30. Mai 2018 der LPD Kärnten seinen jährlichen Besuch ab. Er war hierbei in Begleitung seines Stellvertreters Dr. Wilfried Seidl und seiner wissenschaftlichen Mitarbeiterin Mag. Angelika Zotter.Die Landespolizeidirektion Kärnten wird einmal im Jahr einer Überprüfung durch den Rechtschutzbeauftragten des BM.I unterzogen. Das Hauptaugenmerk dieser Überprüfung wird auf die Gesetzmäßigkeit und die Rechtmäßigkeit der gesetzten Ermittlungsmaßnahmen nach dem Sicherheitspolizeigesetz – kurz SPG – gerichtet. Unter diese Ermittlungsmaßnahmen fallen unter anderem Handypeilungen, Observationen oder Ton- sowie Bildaufzeichnungen. Neben diesen Ermittlungsmaßnahmen wird auch die Ausübung von Befugnissen nach dem SPG in Verbindung mit dem Polizeilichen Staatsschutzgesetz überprüft.Im Zuge dieser Gespräche, an welchen neben Landespolizeidirektorin Mag. Dr. Michaela Kohlweiß und ihrem zweiten Stellvertreter, Hofrat Mag. Plazer, auch Vertreter des LVT, des LKA sowie vom Büro für Rechtsangelegenheiten teilnahmen, wurde seitens des Rechtschutzbeauftragten die gesetzlich konforme Vorgehensweise ausführlich thematisiert. Dabei bestätigte Dr. Dr. h.c. Burgstaller die gesetzeskonforme Vorgehensweise betreffend die getätigten polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen und der gesetzten Befugnisausübungen.
admin
in Kaernten
Besuch des Rechtschutzbeauftragten
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