Beschlagnahmen nach dem Glücksspielgesetz in Klagenfurt
Beschlagnahmen nach dem Glücksspielgesetz in Klagenfurt Presseaussendung der Polizei KärntenBeschlagnahmen nach dem Glücksspielgesetz in KlagenfurtAm 17. und am 19.03. fanden durch die LPD Kärnten im Zusammenwirken mit der Finanzpolizei, dem Amt der Kärntner Landesregierung und dem Magistrat der LH Klagenfurt, koordinierte Glücksspielkontrollen statt. Dabei konnten am 17.03.2017 in einem Lokal in Klagenfurt durch den Einsatz von gelinderen Mitteln mittels Schlüsseldienst insgesamt 2 Türen geöffnet werden, wodurch der Zutritt zu illegal aufgestellten Geräten möglich war. Es konnten mehrere Geräte vorläufig beschlagnahmt werden. Am 19.03. erfolgten in einem weiteren Lokal ebenfalls koordinierte Kontrollen nach dem Glücksspielgesetz. Dabei konnten sämtliche illegal aufgestellten Geräte (insgesamt 10) vorläufig beschlagnahmt werden. Zudem erfolgte aufgrund fehlender Auflagen eine behördliche Schließung des Lokals. Das Eingangsschloss wurde ausgetauscht. Die Betreiber werden angezeigt.Bearbeitende Dienststelle:Klagenfurt KrimRef 059133 25 3208Presseaussendung vom 20.03.2017, 18:14 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück