Ausspruch eines vorläufigen Waffenverbotes
Ausspruch eines vorläufigen Waffenverbotes Presseaussendung der Polizei KärntenAm 6. Mai 2024 kam eine 52-jähriger Mann aus dem Bezirk Villach-Land in die Polizeiinspektion Feistritz an der Drau und zeigte ein Video, das einen 63-jährigen Mann, ebenso aus dem Bezirk Villach-Land, dabei zeigt, wie er in einem augenscheinlich alkoholisierten Zustand mit einer Schrotflinte in die Luft schießt. Der Vorfall soll sich in einer Schrebergartensiedlung im Bezirk Villach-Land ereignet haben. Aufgrund des Verdachts begaben sich die Beamten der PI Feistritz an der Drau zur besagten Örtlichkeit. Mit dem Sachverhalt konfrontiert zeigte der 63-jährige den Beamten den Lagerort der auf seinen Namen registrierten Flinte. Die Flinte war geladen und ungesichert in einem Raum in der Schrebergartenhütte an die Wand angelehnt gelagert. Aufgrund des Sachverhaltes stellten die eingesetzten Beamten die Schrotflinte, sowie 16 dazugehörige Patronen sicher und sprachen ein vorläufiges Waffenverbot aus. Der Mann wird wegen der missbräuchlichen Verwendung der Waffe und der unsachgemäßen Lagerung zur Anzeige gebracht.Presseaussendung vom 06.05.2024, 22:15 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück