Ausschreibung für PI Lambichl

„Das Bundesministerium für Inneres sucht ein bestehendes oder bereits projektiertes und nach Planungen ausführungsreifes Gebäude (Baubewilligung) zur Anmietung mit nachfolgenden Standardanforderungen:Für den Erfolg des Angebotes sind der Preis, die Lage sowie der Innenbereich (s.u.) ausschlaggebend. Aus der Anbotslegung entsteht kein Recht auf Abschluss eines Vertrages. Sämtliche Kosten für die Angebotserstellung und allfällige Kosten aus nachfolgenden Verhandlungen trägt ausschließlich der Interessent.Aus dieser Interessentensuche entsteht für das BM.I keinerlei Pflicht einen Vertrag abzuschließen. Das BM.I kann in jeder Lage der Interessentensuche (sowie auch während der Vertragsverhandlungen) von einem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen Abstand nehmen.Es wird darauf hingewiesen, dass die gegenständliche Anmietung nicht unter die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 fällt, zumal die Anmietung eines vorhandenen Gebäudes im Sinne der Ausnahmebestimmung des § 10 Z 8 BVergG vertragsgegenständlich sein wird. Weiters wird gebeten für das angebotene Gebäude Bau- oder Vermessungspläne mitzusenden.Interessierte Personen, die eine Immobilie, die dem Anforderungsprofil entspricht, zur Verfügung stellen können, werden eingeladen, sich mit dem Bundesministerium für Inneres, Abteilung IV/3, Herrengasse 7, 1014 Wien, E-Mail: BMI-IV-3@bmi.gv.at in Verbindung zu setzen.Gemeinde Maria Rain oder KöttmannsdorfIm Erd- und/oder Obergeschoss incl. barrierefreier ErschließungInnenbereich:• Eingangsbereich ca. 8 m²• 4 Büroräume je ca. 18 m²• 1 Aufenthaltsraum inkl. Küchenausstattung (Sozialraum für Standardküchenblock, Länge bis 3 Meter mit erforderlichen Geräten, Eckbank und/oder Sessel mit Tischen), mit ca. 15 m²• 1 Raum ca. 20 m²• 3 Räume je ca. 10 m²• 1 Sanitäranlage (WC und Dusche) ca. 8 m²• 1 Behinderten-WC ca. 5 m²• 2 Räume je ca. 4 m²Das BM.I geht davon aus, dass bei Planung und Umsetzung der Maßnahmen die einschlägigen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Ö-Normen) beachtet wurden. Die Bestimmungen des Bundes Bedienstetenschutzgesetzes samt den hiezu ergangenen Verordnungen sind einzuhalten. Der Verantwortliche gemäß § 3 Abs. 5 B-BSG ist einzubeziehen. Die einschlägigen Vorschriften und ÖNORMEN zur barrierefreien Gestaltung von Dienststellen nach dem Bundes Behindertengleichstellungsgesetz BGBl. 82/2005 sind zu berücksichtigen.Außenbereich:1 Doppelgarage mit Einfahrtshöhe mind. 2,60 m, 2 Kfz-Stellplätze im Freien für Parteien, davon 1 Behindertenparkplatz

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