Anzeigen nach dem Suchtmittel- und Waffengesetz
Anzeigen nach dem Suchtmittel- und Waffengesetz Presseaussendung der Polizei KärntenAnzeigen nach dem Suchtmittel- und WaffengesetzAufgrund einer nächtlichen Ruhestörung schritten Beamte der PI St. Veit/Glan am 17.12.2019 um 23:55 Uhr bei der Wohnung eines 18-jährigen amtsbekannten St. Veiters im Stadtgebiet von St. Veit/Glan ein. Im Zuge der Amtshandlung konnte von den Beamten Cannabisgeruch im Stiegenhaus des Mehrparteienwohnhauses wahrgenommen werden. Einer freiwilligen Nachschau in dessen Wohnung stimmte der Tatverdächtige nicht zu und so wurde sogleich eine Hausdurchsuchung über die StA Klagenfurt erwirkt. Bei der Hausdurchsuchung wurden geringe Mengen Cannabiskraut und Suchtgiftutensilien sichergestellt. Weiters wurden doppelläufige Schrotflinte, ein Luftdruckgewehr, eine C0²-Pistole, eine Schreckschusspistole und Munition vorgefunden und sichergestellt. Ein vorläufiges Waffenverbot wurde ausgesprochen. Der St. Veiter wird nach Abschluss der Ermittlungen der StA Klagenfurt und der BH St. Veit/Glan zur Anzeige gebracht werdenPresseaussendung vom 18.12.2019, 06:53 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück