Anzeige nach dem Tierschutzgesetz
Anzeige nach dem Tierschutzgesetz Presseaussendung der Polizei KärntenAm 11.07.2022 wurde bei der Polizei in der Gemeinde Ferndorf, Bezirk Villach Land, unzumutbares Hundebellen angezeigt. Beim Eintreffen der Streife konnten insgesamt neun Hunde wahrgenommen nehmen, welche in einem Keller eines Wohnhauses und in einem Hundezwinger eingeschlossen waren. Grundsätzlich entsprach die Größe und das Platzangebot den Anforderungen der Tierhalteverordnung.Es stellte sich heraus, dass die 35-jährige Hundebesitzerin für eine Woche nach Spanien in den Urlaub geflogen waren. Ein Nachbar wurde für die Zeit des Urlaubes damit beauftragt, die Hunde zu füttern und sie täglich vom Keller in den Zwinger und wieder zurückzubringen. Dies gelang dem Nachbarn aber nicht, da sich die Hunde ihm gegenüber äußerst aggressiv verhielten und er sie so nicht ins Freie bringen konnte.Nach Rücksprache mit dem BH-Journaldienst wurden die Hunde unter Mithilfe von Polizeihundeführern versorgt und die Amtshandlung unter Miteinbezug der Amtstierärztin am 12.07.2022 weitergeführt. Seitens der Amtstierärztin wurde schließlich die behördliche Abnahme der Hunde angeordnet. Dazu musste auch ein Betäubungsgewehr eingesetzt werden, um den Führungsrüden ruhig zu stellen.Vier Hunde wurden im Tierheim Villach und fünf im Tierheim Klagenfurt vorläufig untergebracht. Die Hundebesitzerin wurde telefonisch vom Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Laut Auskunft der Amtstierärztin ist der Tatbestand der Tierquälerei nicht gegeben. Jedoch wird Anzeige wegen Übertretung nach dem Tierschutzgesetz wird an die BH Villach erstattet.Presseaussendung vom 12.07.2022, 16:30 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück