Angeblicher Hungerstreik Presseaussendung der Polizei KärntenBereits am 15. September 2015 kam es in einer Asylwerberunterkunft im Bezirk Völkermarkt zu einem angeblichen Hungerstreik von rund 20 Asylwerbern. Diese Personengruppe hat bereits vor längerer Zeit in Österreich um Asyl angesucht, ihr diesbezügliches Verfahren ist aber bis dato noch nicht abgeschlossen. Mit dem angekündigten Hungerstreik wollten sie eine Beschleunigung bzw. den zeitnahen Abschluss ihres Asylverfahrens erreichen. Konkret erwarteten sie die Ausstellung von Reisepässen sowie 2.000,- Euro im Monat vom Staat.Dazu wird festgehalten, dass Fremde, denen in Österreich Asyl gewährt wurde, während der ersten 4 Monate nach Asylgewährung (wie auch während des Asylverfahrens) Anspruch auf Grundversorgung haben. Danach erhalten sie – wenn sie kein eigenes Einkommen beziehen – die Mindestsicherung, gegebenenfalls auch die Familienbeihilfe, wie auch ein Reisedokument.Die Asylwerber forderten nicht einfach einen fiktiven Betrag von 2.000,- Euro, sondern errechneten diesen Betrag aus den in Österreich geltenden Sätzen, der ihnen und ihren Familien nach positiven Abschluss des Verfahrens bzw. nach weiteren 4 Monaten in der Grundversorgung zustehen würde.Nach Gesprächen mit dem Quartiergeber ließen die Asylwerber von ihrem Vorhaben ab, es gab keinen Hungerstreik. Eine polizeiliche Intervention fand nicht statt.Presseaussendung vom 19.09.2015, 20:27 UhrReaktionen bitte an die LPD Kärntenzurück
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