Bei den Schiunfällen auf Kärntens Pisten stellt die Alpinpolizei auch in diesem Winter wieder einen traurigen Trend fest. Die Quote der fahrerflüchtigen Unfallbeteiligten bleibt mit 20 Prozent der erhobenen Unfälle ungebrochen hoch. Damit es nach einem vergnüglichen Schitag kein böses Erwachen im Krankenhausbett gibt, appelliert die Kärntner Alpinpolizei an das Verantwortungsbewusstsein der Schifahrer.Sollte es zu einer Kollision kommen:• Stehen bleiben und bei Notwendigkeit Erste Hilfe leisten!• Identitäten austauschen, auch wenn vorerst keine Verletzungen vermutet werden!• Als Zeuge zur Verfügung stehen (wohl eine Frage der Zivilcourage)!• Und auch das Private Anhalterecht i.S.d. §80 StPO, die sogenannte Privatfestnahme beachten!Wer keine Hilfe leistet oder einen Verletzten im Stich lässt macht sich strafbar!In der Wintersaison 2011/12 gab es auf Kärntens Pisten insgesamt 167 Schiunfälle, davon 4 mit Todesopfern. 37 Fahrerflüchtige entsprechen cirka 22 Prozent.Um einen „kollisionsfreien Schiverkehr“ auf den Pisten zu gewährleisten, werden die FIS-Regeln des Internationalen Schiverbands (FIS), und die Regeln des Pistenordnungsentwurfes des Österreichischen Kuratoriums für alpine Sicherheit (POE) in Erinnerung gerufen. Es handelt sich dabei um Verhaltensnormen und nicht um Rechtsnormen.FIS-Verhaltensregeln:1. Rücksichtnahme auf die andern Schifahrer und SnowboarderJeder Schifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der FahrweiseJeder Schifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen, sowie der Verkehrsdichte anpassen.3. Wahl der FahrspurDer von hinten kommende Schifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Schifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.4. ÜberholenÜberholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Schifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts FahrenJeder Schifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.6. AnhaltenJeder Schifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Schifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.7. Aufstieg und AbstiegEin Schifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.8. Beachten der ZeichenJeder Schifahrer und Snowboarder muss die Markierung und Signale beachten.9. HilfeleistungBei Unfällen ist jeder Schifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.10. AusweispflichtJeder Schifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
admin
in Kaernten
„Flüchtiger“ Winterspaß
Leave a Comment