Wiedereinführung der Grenzkontrollen im Burgenland Zur Bekämpfung der Schlepperkriminalität und der illegalen Migration werden die temporären Grenzkontrollen ab Montag, den 25. April 2016 wieder eingeführt.Wiedereinführung der Grenzkontrollen im BurgenlandGemäß Artikel 25 Schengener Grenzkodex, mit dem vorrangigen Ziel der Schlepperbekämpfung und der illegalen Migration, finden ab 25. April 2016, 08:00 Uhr, in den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt Umgebung, Mattersburg und Oberpullendorf temporäre Grenzkontrollen an der Binnengrenze statt. Abhängig von der weiteren Entwicklung, kann auch in anderen Bezirken des Landes, die Wiedereinführung der Grenzkontrollen erforderlich sein.Die Landespolizeidirektion Burgenland wird im Sinne und im Umfang des § 1 Abs. 2 Grenzkontrollgesetz (GrekoG) sicherstellen, dass ein Überschreiten der Grenze nur an den dafür vorgesehenen Grenzübergangsstellen erfolgen kann. Personen, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, werden gegebenenfalls durch Inanspruchnahme der gesetzlich zur Verfügung stehenden Mittel, an der Einreise und Weiterreise gehindert.Für Unterstützungsleistungen an den Grenzübergängen sowie zur Überwachung von Grenzabschnitten entlang der „Grünen Grenze“, stellt das Militärkommando Burgenland Soldaten (eine Kompaniestärke) im Rahmen des angeordneten Assistenzeinsatzes zur Verfügung.Rückfragehinweis:Helmut Greiner, OberstLandespolizeidirektion BurgenlandBüro (L1) Öffentlichkeitsarbeit und Interner BetriebNeusiedler Straße 847000 Eisenstadtphone: +43 59133 10 1113handy: 0664 240 8266fax: +43 59133 10 2109Helmut.Greiner@polizei.gv.atPresseaussendung vom 22.04.2016, 14:38 UhrReaktionen bitte an die LPD Burgenlandzurück
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