Warnung vor E-Mail- und Telefonbetrügern

Die Polizei warnt vor gefälschten E-Mails, die derzeit im Namen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) an Bürgerinnen und Bürger versendet werden. Weiters nehmen Betrügereien mit manipulierten Telefonanrufen zu.Derzeit werden von Betrügern E-Mail – Nachrichten versendet, in denen auf eine Steuergutschrift hingewiesen wird und die einen Link enthalten, welcher auf eine Website im Stil von „FinanzOnline“ verweist, die zur Eingabe von persönlichen Daten und Kontoinformationen auffordert.Es wird nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um einen Internet-Betrugsversuch handelt und sowohl die versendeten E-Mails als auch das darin verlinkte Internetportal Fälschungen darstellen.Grundsätzlich erfolgen Informationen des Finanzministeriums in Form von Bescheiden und werden per Post oder in die FinanzOnline-Databox zugestellt. Das Finanzministerium fordert Bürgerinnen und Bürger niemals zur Übermittlung von persönlichen Daten wie Passwörtern, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen auf.Daher gilt:Wenn ein solches Phishing-Mail oder ein E-Mail mit ähnlichen Inhalten empfangen wird, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Internet-Betrugsversuch.• Auf keinen Fall darf den darin enthaltenen Anweisungen Folge geleistet werden.• Keinesfalls auf darin enthaltene Links oder Dateien klicken.• Unter keinen Umständen persönliche Daten wie Passwörter, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen bekannt geben.• Es wird empfohlen, solche E-Mails sofort zu löschen.Der Schutz der Daten der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle, deshalb hat das Bundesministerium für Finanzen bereits Maßnahmen gegen diesen Betrugsversuch veranlasst.In der letzten Zeit häuften sich Betrügereien, in welchen bei Telefonanrufen von vermeintlichen Unternehmenszentralen Angestellte zur Bekanntgabe von Gutscheincodes angehalten wurden. Möglich wird dieser Betrug erst dadurch, dass die Betrüger glaubhaft vortäuschen, aus der Konzernzentrale der jeweiligen Unternehmen anzurufen. Dies ist durch das sogenannte „Call – ID – Spoofing“ möglich. In einem solchen Fall wird durch den Anrufer eine falsche Identifikation übermittelt, sodass am Display des angerufenen Telefons eine beliebige Telefonnummer aufscheint.Dieses Verfahren kam erstmals im Jahre 2004 zur Anwendung und ist verboten. Trotzdem gibt es eigene Anbieter für das Call-ID-Spoofing („Spoofing-Dienste“), die die Möglichkeit zur Eingabe einer Nummer oder Information geben, die auf dem Display des Angerufenen angezeigt werden sollen. Diese Dienste sind in aller Regel kostenlos und mittlerweile sogar als App erhältlich.Dazu gibt die Polizei einige Verhaltenshinweise:• Bei Anrufen vermeintlich offizieller Stellen, z. B. Richter, Polizeibeamte, Staatsanwälte, Verbraucherschützer oder Mitarbeiter von Rentenversicherungen, Banken oder bekannten Unternehmen, welche u. a. zur Zahlung von Geldbeträgen auffordern, sollte man skeptisch werden und nicht auf Forderungen eingehen.• Alle diese Behörden und Stellen fordern niemals telefonisch Geldzahlungen ein, fragen Kontodaten oder Passwörter ab oder verlangen Zugriff auf den Computer.• Im Zweifel sollte man nach solch einem Anruf bei der Behörde oder dem Unternehmen zurückrufen und nachfragen.• Wichtig ist außerdem, sich den Zeitpunkt des Anrufs, wichtige Details wie den Namen des Anrufers sowie die Kontonummer, auf die etwaige Geldforderungen überwiesen werden sollen, aufzuschreiben. Im Anschluss daran sollte man die Polizei verständigen.• Auch die Überprüfung der anrufenden Nummer in Form eines Rückrufes mittels eines zweiten Telefons während des Gesprächs ist empfehlenswert. Kommt kein Besetztzeichen, ist Vorsicht geboten, es könnte sich um einen Call-ID-Spoofing Anruf handeln.• Zudem sollte man es generell vermeiden, persönliche oder sensible Informationen am Telefon weiterzugeben. Stattdessen sollte lieber ein persönliches Gespräch oder eine schriftliche Anfrage vereinbart werden, um sicher zu gehen.

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