Unter dem Begriff K.O. Tropfen versteht man verschiedene Substanzen, die schnell betäubend wirken. Eine Überdosis kann zum Tod führen.K.O. Tropfen werden meist gezielt Frauen und Mädchen zu jeder Tageszeit – nicht nur zur späten Stunde – in Discotheken, Bars oder auf Festen unbemerkt ins Getränk gemischt, um die Opfer bewusst- und hilflos sowie handlungsunfähig zu machen, während der Täter seine Straftaten an dem Opfer, meist Sexualstraftaten oder Raub, verübt. Da „diese“ Tropfen farb- und geruchslos sind, sind sie kaum in einem Getränk wahrzunehmen. Täter können Fremde, Bekannte, aber auch vermeintliche „Freunde“ aus dem persönlichen Umfeld sein.Wirkung von K.O. TropfenNach der Einnahme der K.O. Tropfen werden die Opfer zunächst willenlos und leicht manipulierbar. Dann wird ihnen übel und schwindelig.Zeichen für eine Vergiftung durch K.O. Tropfen sind:• Plötzlicher Schwindel und Übelkeit• Wahrnehmungsschwierigkeiten• Bewusstseinstrübung, Dämmerzustand• Willenlosigkeit• Eingeschränkte Beweglichkeit bis hin zur Regungslosigkeit• Erinnerungslücken bis hin zur AmnesieIn diesem willenlosen Dämmerzustand – ähnlich dem einen schweren Alkoholrausch – hat der Täter Zeit, das Opfer an einen anderen Ort zu bringen und die jeweiligen Straftaten auszuüben.Opfer erwachen dann meist mit bruchstückhafter oder keiner Erinnerung an ihnen unbekannten Orten oder aber auch zu Hause, ohne zu wissen wie sie dorthin gekommen sind. Sehr belastend für die Betroffenen ist, nicht zu wissen, was geschehen ist, ob, in welcher Form und von wem ihnen möglicherweise Gewalt angetan wurde. Diese Unwissenheit ist sehr beschämend und verunsichernd, sollte aber nicht vor einer Anzeige bei der Polizei abhalten. Nachdem K.O. Tropfen nur sechs bis zwölf Stunden in Blut oder Harn nachweisbar sind, ist für eine mögliche strafrechtliche Verfolgung der Täter rasches Handeln erforderlich. WICHTIG: Schuld ist immer derjenige, der diese Tropfen verabreicht!Schutzmaßnahmen und VerhaltensregelnEs gibt in Österreich leider immer wieder Fälle, wo Täter K.O. Tropfen einsetzen. Dies ist kein Grund zur Panik, aber für umfassende Information zu einfachen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln in der Freizeit.Die folgenden Tipps und Verhaltensregeln bieten keinen 100-Prozent-Schutz, können aber dazu beitragen, im Nachtleben und auf privaten Partys sicherer unterwegs zu sein:• Das eigene Getränk nie unbeobachtet und unbeaufsichtigt stehen lassen!• Mit Freundinnen und Freunden vereinbaren, gegenseitig auf die gemeinsamen Getränke aufzupassen.• Keine offenen Getränke von Fremden annehmen. Getränke-Einladungen nur annehmen, wenn der Weg des Glases von der Bar bis in die eigene Hand verfolgt werden kann.• Blind Dates oder Internet-Verabredungen immer an öffentlichen Orten vereinbaren, die einem bekannt sind und eine Vertrauensperson informieren.• Bei plötzlichen Schwindel, Übelkeit oder Enthemmung sofort mit der Bitte um Beistand an eine Vertrauensperson oder, wenn alleine, ans Barpersonal wenden.• Im Zweifelsfall die Polizei unter 133 oder die Rettung unter 144 anrufen.• Bei K.O. Tropfen Verdacht ohne Zögern sofort einen Arzt oder Krankenhaus aufsuchen, bevor die volle Wirkung der Substanzen einsetzt.• Auch bei freiwilliger Einnahme der verbotenen Substanzen machen sich Gewalt- und Sexualtäter strafbar.Bei Beobachtung durch Dritte• Umgehend Information der betreffenden Person über die Beobachtung.• Umgehende Information an das Barpersonal oder an die Polizei.• Verhaltensauffällige Personen nicht alleine lassen.• Bei Bewusstlosigkeit der Person sofort die Rettung alarmieren. • ACHTUNG: Frauen unter Einfluss von K.O. Tropfen können auf Außenstehende wie stark Betrunkene oder unter Drogeneinfluss stehende Personen wirken.Alexandra Hareter
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in Burgenland
Vorsicht vor K.O. Tropfen
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