Telefonbetrug Anruferin entlockte einer Verkäuferin Codes von Geschenkkarten.In den Nachmittagsstunden des 12. November 2018 kam es in einem Supermarkt in Winden am See, Bezirk Neusiedl am See, zu einem Telefonbetrug.Die Angestellte des Geschäftes nahm einen vermeintlich von der Konzernzentrale stammenden Anruf entgegen, in welchem die Anruferin angab, dass es seit geraumer Zeit zu Aktivierungsproblemen bei bestimmten Geschenkwertkarten, die zur Einlösung im Internet bestimmt sind, gekommen sei und diese nun deaktiviert werden müssten. Dazu wäre es nötig, die Karten mittels der jeweiligen Codes zu aktivieren.Die Angestellte aktivierte daraufhin die Karten und gab die Codes an die Anruferin weiter.Durch die Tat entstand ein Schaden in Höhe eines vierstelligen Eurobetrages.Möglich wurde dieser Betrug erst dadurch, dass die Betrügerin glaubhaft vortäuschte, aus der Konzernzentrale des Supermarktes anzurufen. Dies ist durch das sogenannte „Call – ID – Spoofing“ möglich. In einem solchen Fall wird durch den Anrufer eine falsche Identifikation übermittelt, sodass am Display des angerufenen Telefons eine beliebige Telefonnummer aufscheint.Dieses Verfahren kam erstmals im Jahre 2004 zur Anwendung und ist verboten. Trotzdem gibt es eigene Anbieter für das Call-ID-Spoofing („Spoofing-Dienste“), die die Möglichkeit zur Eingabe einer Nummer oder Information geben, die auf dem Display des Angerufenen angezeigt werden sollen. Diese Dienste sind in aller Regel kostenlos und mittlerweile sogar als App erhältlich.Dazu gibt die Polizei einige Verhaltenshinweise:• Bei Anrufen vermeintlich offizieller Stellen, z. B. Richter, Polizeibeamte, Staatsanwälte, Verbraucherschützer oder Mitarbeiter von Rentenversicherungen, Banken oder bekannten Unternehmen, welche u. a. zur Zahlung von Geldbeträgen auffordern, sollte man skeptisch werden und nicht auf Forderungen eingehen.• Alle diese Behörden und Stellen fordern niemals telefonisch Geldzahlungen ein, fragen Kontodaten oder Passwörter ab oder verlangen Zugriff auf den Computer.• Im Zweifel sollte man nach solch einem Anruf bei der Behörde oder dem Unternehmen zurückrufen und nachfragen.• Wichtig ist außerdem, sich den Zeitpunkt des Anrufs, wichtige Details wie den Namen des Anrufers sowie die Kontonummer, auf die etwaige Geldforderungen überwiesen werden sollen, aufzuschreiben. Im Anschluss daran sollte man die Polizei verständigen.• Auch die Überprüfung der anrufenden Nummer in Form eines Rückrufes mittels eines zweiten Telefons während des Gesprächs ist empfehlenswert. Kommt kein Besetztzeichen, ist Vorsicht geboten, es könnte sich um einen Call-ID-Spoofing Anruf handeln.• Zudem sollte man es generell vermeiden, persönliche oder sensible Informationen am Telefon weiterzugeben. Stattdessen sollte lieber ein persönliches Gespräch oder eine schriftliche Anfrage vereinbart werden, um sicher zu gehen.Rückfragen richten Sie bitte an:Johannes KOLLMANNKontrollinspektorLandespolizeidirektion BurgenlandBüro für Öffentlichkeitsarbeit und interner BetriebNeusiedler Straße 84, 7000 EisenstadtTel: +43 (0) 59133 10 1108johannes.kollmann@polizei.gv.atoeffentlichkeitsarbeit-b@polizei.gv.atlpd-b@polizei.gv.atwww.polizei.gv.atPresseaussendung vom 14.11.2018, 08:32 UhrReaktionen bitte an die LPD Burgenlandzurück
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