Sicher unterwegs auf der B50

Am 06.09.2013 führten besonders geschulte Beamte der Landesverkehrsabteilung Burgenland auf der B 50 am dortigen Anhalteplatz technische sowie Gefahrengutkontrollen durch. Die Beamten wurden bei ihrer Arbeit von der Bundesanstalt für Verkehr – BAV – mit einem Prüfzug unterstützt. Vor Ort waren Polizisten der Fachbereiche Kraftfahrwesen u. Güterverkehr sowie jene Spezialisten des Gefahrengutes.Die Landesverkehrsabteilung Burgenland ist gegliedert in verschiedene Fachbereiche. Die Beamten, die in den jeweiligen Fachbereichen ihren Dienst verrichten, sind besonders geschult und wie könnte man es anders sagen „Fachmänner“ auf ihrem Gebiet. Wie anfangs erwähnt, fanden am 06.09.2013 auf der B50, Anhalteplatz, technische Kontrollen des Fachbereiches 2.3 statt. Der Fachbereich wird von ChefInsp PACHINGER und seinem Stellvertreter AbtInsp TRAUSZNITZ geleitet, das Aufgabengebiet erstreckt sich über folgende Gebiete:- KFG, StVO und FSG Bereich, – Kontrollen der Lenk- und Ruhezeiten nach den Sozialvorschriften der EU-VO 561 und 3821, – technische Unterwegskontrollen, d.h. Kontrollen von Schwerfahrzeugen, Lkw und Bussen- Kontrolle des Güterbeförderungsgesetztes (Werks- bzw. gewerbsmäßiger Güterverkehr).Am Kontrollort war auch ein Prüfzug aufgebaut, dieser wurde von der Bundesanstalt für Verkehr in Kooperation mit der Burgenländischen Landesregierung zur Verfügung gestellt und von geeigneten Beamten betreut. Der Prüfzug dient zur Überprüfung der Verkehrssicherheit, nach Ende einer Kontrolle wird ein Prüfbericht erstellt. Unter Verkehrssicherheit versteht man Gewichtskontrollen, Ladungssicherheit oder auch Tiertransportkontrollen (z.B.: Art der Tiere, erforderlichen Dokumente, Versorgung der Tiere). „Tiertransportkontrollen sind allerdings im Burgenland nicht so häufig, wir kontrollieren aber auch Sondertransporte bzgl. der Auflageneinhaltung welche Bescheid mäßig festgelegt sind“ so AbtInsp Trausznitz im Gespräch. Schwerpunktmäßige Kontrollen dieser Art finden an 200 Tagen im Jahr an verschiedenen Orten (Werkstätten, Prüfhallen, etc.) im gesamten Bundesland statt, an den übrigen Tagen werden die Kontrollen im Zuge des Streifendienstes durchgeführt. Da auf der B50 ein Fahrverbot für Lkw über 3,5t mit Ausnahme des Ziel- und Quellverkehrs verordnet ist, wird auf die Einhaltung dieser Bestimmungen besonders geachtet. Aber auch der Kraftfahrlinien und Gelegenheitsverkehr für Omnibusse entgeht einer Kontrolle nicht. Betreffend der technischen Mängel und Strafhöhen gibt AbtInsp Trausznitz einen kurzen Einblick: „Man unterscheidet zwischen leichtem und schwerem Mangel sowie Gefahr im Verzug. Bei Letzterem kommt es in jedem Fall zur Kennzeichenabnahme.“ Die Strafhöhen sind unterschiedlich und werden von den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden festgelegt. Dennoch sind auch die Beamten vor Ort ermächtigt, Sicherheitsleistungen in der Höhe von € 70.- bis 90.- bei leichten Mängeln und € 90.- bis 110.- bei schweren Mängeln und dies pro Delikt, einzuheben. „Sicherheitsleistungen in der Höhe von € 1.000.- sind durchaus keine Seltenheit“ gibt AbtInsp Trausznitz aufgrund seiner langjährigen Erfahrung an.Einige Meter weiter verrichten der Fachbereichsleiter des Gefahrengutes 2.4, ChefInsp EIDENBERGER, und ein Teil seiner Mannschaft ihre Arbeit. Man kann wohl sagen, dass diese Beamten wahre „Experten“ sind. Der Aufgabenbereich gliedert sich einerseits in – Kontrolle von Gefahrengutransporten, und- Kontrolle des Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)sowie andererseits in der Aufarbeitung von Gefahrengutunfällen/Vorfälle.Unter Gefahrengutvorfälle/Unfälle versteht man z.B. den Ladungsverlust von Benzin o.ä., Ladung/Verlust von pyrotechnischen Gegenständen wie Sprengstoff – Gas, Gift, Säure – radioaktive bis umweltgefährdende Stoffe oder etwa ansteckungsgefährdende Stoffe.ChefInsp EIDENBERGER gibt zum Anforderungsprofil dieses Fachbereiches an, das es einer Spezialausbildung bedarf, welche einer ständigen gesetzlichen Novellierung unterliegt. Alle zwei Jahre tritt eine neue Gefahrengutnovelle, die mehrere hundert Seiten umfasst, und von den Beamten als zu wissen gilt, in Kraft. Der Fachbereich 2.4 klassifiziert bei Kontrollen und den daraus resultierenden Übertretungen in leichte, mittelschwere und schwere Delikte. Im Normalfall werden sämtliche Übertretungen zur Anzeige gebracht und eine Sicherheitsleistung eingehoben, lediglich leichte Übertretungen werden mittels Organmandat in der Höhe von € 35.- geahndet. Die Beträge der einzuhebenden Sicherheitsleistung beginnen bei mittelschweren Delikten ab € 110.- und bei schweren Delikten ab € 750.- pro Delikt. Des Weiteren erfolgt ab bekannt werden eines mittelschweren Deliktes die zwangsweise Abstellung des Transportes bis hin zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes der keiner zeitlichen Begrenzung unterliegt, d.h. dies kann bis zu einem Jahr dauern.“Im Regelfall werden Sicherheitsleistungen in der Höhe von € 5.000 bis 10.000.- pro Transporter eingehoben. Einmal mussten wir nach einem Verkehrsunfall mit Säure und Giftprodukten einen Betrag in der Höhe von € 50.000.- einheben.“ erzählt ChefInsp EIDENBERGER, sein Umfeld stets im Auge haltend und gibt weiter an: „Sobald eine Kontrolle von Beamten, sei es in Nord- oder Südburgenland durchgeführt und Gefahrengut vermutet wird, werden wir verständigt und übernehmen die Amtshandlung.“ Die Beamten der Fachbereiche 2.3 und 2.4 der Landesverkehrsabteilung Burgenland leisten hervorragende Arbeit und versuchen die Straßen Burgenlands mit viel Wissen und Engagement sicherer und sauberer zu halten!!!

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