Sicher in das neue Jahr
Die Landespolizeidirektion Burgenland wünscht Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr. Dennoch möchten wir Sie auf die Gefahren von Feuerwerkskörper aufmerksam machen.Die Vorbereitungen für den Jahreswechsel sind im vollem Gange. Ganz klar: Ein Feuerwerk gehört für viele Menschen in Österreich zur „Begrüßung des Neuen Jahres“. Wir sollten aber dennoch an die Gefahren denken, die bei unsachgemäßer Verwendung lauern. Bedenken sollten wir aber auch, dass nicht Jedermann mit der „Knallerei“ Freude hat und durch die Explosion der Knallkörper Tiere erschreckt werden.Verkauf und die Verwendung von zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen ist in Österreich einheitlich geregelt. Allerdings gelangen auch nicht zugelassene Knallkörper illegal in unser Land. Diese Pyrotechnik ist in allen Variationen und Mengen erhältlich, äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter Anwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.• Erwerben Sie nur zugelassene Qualitätsprodukte bei autorisierten Händlern• lesen Sie vorab immer die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise, damit Sie und unbeteiligte Personen nicht zu Schaden kommen• achten Sie auf ausreichend Platz beim Anzünden der Feuerwerkskörper • Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die optisch keine Mängel erkennen lassen.• Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger sollen nicht wieder angezündet, sondern entsorgt werdenWeiters ist zu beachten, dass die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen innerhalb und in unmittelbarer Nähe• von Kirchen, • Gotteshäusern, • Krankenanstalten, • Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie • Tierheimen und • Tiergärtenist verboten.Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder Schwerpunktkontrollen durchführen.Die Verwendung von pyrotechnischen Gesetzten ist grundsätzlich nur verlässlichen Personen gestattet, Kindern unter 12 Jahren verboten und Jugendlichen unter 18 Jahren nur eingeschränkt gestattet.Weitere Details entnehmen sie bitte dem Pyrotechnikgesetz – abrufbar im Internet unter Pyrotechnikgesetz 2010Rückfragehinweis: Alle Polizeidienststellen