Reisepässe für Kinder
Zu Beginn der Urlaubszeit und Ferienzeit möchte die Landespolizeidirektion Burgenland Sie nochmals darauf hinweisen, dass jedes Kind seit dem 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist- einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt seit diesem Zeitpunkt nicht mehr. Auch dann nicht, wenn der Pass noch länger gültig ist.Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von der Europäischen Union unter anderem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.Ein Reisepass kann – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Bezirkshauptmannschaft und jedem Magistrat beantragt werden. Die Antragstellung ist auch bei einer dazu ermächtigten Gemeinde des Wohnsitzes möglich. Derartige Ermächtigungen gibt es nicht in allen Bundesländern und sind daher im Einzelfall zu erfragen.Bitte beachten Sie, dass auch Kinder (auch Babys) bei der Antragstellung zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein müssen.Wird ein Reisepass beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke erfasst.Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – empfohlen, auch eine Einverständniserklärung zur Reise zu mitzugeben. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie Kopie(n) der/des Reisepasses der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters angeschlossen sein.Gültigkeitsdauer des Kinderpasses:• Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. • Ab dem zweiten Geburtstag wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. • Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass (mit Fingerabdrücken) für jeweils zehn Jahre ausgestellt.Kosten für den Kinderpass:• Der Reisepass für Minderjährige ist bei normaler Zustellung bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstausstellung gebührenfrei (sonst € 30,-). o bei Expresszustellung: € 45,-o Ein-Tages-Expresspass: € 165,-• Nach dem 2. Geburtstag kostet der Reisepass € 30,- o bei Expresszustellung: € 45,-o Ein-Tages-Expresspass: € 165,-• Ab dem zwölften Geburtstag: € 75,90,- (normale Zustellung).