Das Phänomen „Cybercrime“ unterliegt aktuell einer enorm steigenden Kriminalitätsentwicklung. Dieser Bereich umfasst einerseits Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, Datensysteme oder deren Daten richten (Cybercrime im engeren Sinne), andererseits jene, welche mittels dieser Informationstechnik begangen werden (Cybercrime im weiteren Sinne).Die Bandbreite dieser Deliktsformen ist riesig und reicht von der Verbreitung von Kinderpornographie über „Phishing“ persönlicher Zugangsdaten, dem Handel mit Waffen und Suchmittel bis hin zu Netzwerkeinbrüchen und –attacken sowie Verbreitung von Schadsoftware und Betrugshandlungen.Aktuelle Erscheinungsformen von Cybercrime sind vor allem die Infektion und Manipulation von Computersystemen mit Schadsoftware, wozu u.a. die Verschlüsselung von Nutzerdaten durch sog. Ransomware mit anschließender Lösegelderpressung zählt. Die Infizierung erfolgt hierbei für den Nutzer unbemerkt durch die Installation von Schadsoftware, wobei deren häufigsten Methoden das Öffnen von E-Mail Anhängen, durch „Drive-by-Infection“ beim Aufruf infizierter Webseiten oder durch den Download nicht verifizierter Dateien im Internet sind.Ein weiteres potenzielles Risiko besteht im Datendiebstahl durch Social Engineering. Durch geschickte (psychologisch motivierte) Manipulation werden die Opfer zu Handlungen verleitet, welche die Sicherheit ihrer Daten kompromittieren. Dabei werden nicht selten menschlichen Angewohnheiten wie Neugier und Angst ausgenutzt und sie beispielsweise anhand von Angaben in den Sozialen Netzwerken ausgewählt und gezielt kontaktiert. Beispiele für derartige Angriffe sind die Verifikation des Online-Banking-Accounts, gezielter E-Mail-Versand mit gefährlichen Anhängen, Angebote einer Telefonbetreuung zur Lösung vermeintlicher Computerprobleme oder die Anfertigung einer Kopie eines Nutzer-Accounts mit anschließendem Versand vertrauenerweckenden Nachrichten zwecks Erlangung von Informationen oder Geld in betrügerischer Absicht.Die Bekämpfung von Cybercrime in Österreich ist ein Schwerpunkt der kriminalpolizeilichen Arbeit und erfolgt durch das Bundeskriminalamt Wien, Abteilung C4 (Cybercrime Competence Center), die Landeskriminalämter (AB 06 – IT.B) sowie durch zahlreiche, speziell ausgebildete Polizeibeamte in den einzelnen Bezirken (sog. Bezirks-IT-Ermittler).
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Phänomen „Cybercrime“:
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