Landesweite Schwerpunktaktion zur Hebung der Verkehrssicherheit
Landesweite Schwerpunktaktion zur Hebung der Verkehrssicherheit Presseaussendung der Polizei BurgenlandLandesweite Schwerpunktaktion zur Hebung der VerkehrssicherheitZur Hebung der Verkehrssicherheit, zum Ende der Semesterferien und des zu erwartenden verstärkten Verkehrsaufkommens, wurde von der Landesverkehrsabteilung Burgenland und unter Einbindung aller Bezirkskommanden am 12.02.2016, im Zeitraum von 09.00 bis 19.00 Uhr, eine landesweite Schwerpunktaktion durchgeführt, wobei 70 Beamte und Beamtinnen zum Einsatz kamen.Der Schwerpunkt wurde im Bereich jener Delikte gesetzt, die hauptverantwortlich für Verkehrsunfälle sind, wobei auf die verstärkte Präsenz, sowohl auf dem hochrangigen, als auch auf dem unterrangigen Straßennetz gelegt wurde.Während des Schwerpunkteinsatzes wurden alle zu Verfügung stehenden Verkehrs-überwachungsgeräte, wie Lasergeschwindigkeitsmessgeräte, Radargeräte, Alkomessgeräte, Abstandsmessgerät und das SVKE (Schwerverkehrskontrollequipment für die Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten) zum Einsatz gebracht.Ergebnisse:? 838 Anzeigen Radar, 73 Anzeigen Lasermessgerät? 60 Anzeigen wegen Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes? 179 Organmandate? 123 sonstige Verwaltungsanzeigen im Verkehrsbereich? 292 Alkovortest /Alkomattest? 3 AlkolenkerEin 56-jähriger Mann, der auf dem Weg von Linz in sein Heimatland Rumänien unterwegs war, fiel unter die Bestimmungen des § 5/1 StVO und wurde um 11.00 Uhr vormittags auf der A4 mit 1,44 Promille angehalten. Dem Lenker wurde der Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.2 weitere männliche Lenker (48 u. 56 Jahre) fielen unter die Bestimmungen des § 14/8 FSG, diese verwirklichten ein Vormerkdelikt, ihnen wurde ebenfalls die Weiterfahrt untersagt.Ein Lenker fuhr auf der A4 mit 126 km/h und hielt nur einen Abstand von 10 Meter = 0,29 sec. zu dem vor ihm fahrenden Fahrzeug. Der Lenker wurde ebenfalls zur Anzeige gebracht, wobei auch eine Mitteilung an die zuständige Behörde erfolgt, da auch diese Übertretung ein Vormerkdelikt darstellt.Presseaussendung vom 12.02.2016, 20:51 UhrReaktionen bitte an die LPD Burgenlandzurück