Ist Ihr Reisepass noch gültig?!

Urlaubsvorbereitung: Ist Ihr Reisepass noch gültig?!Haben Sie eine Auslandsreise geplant? Dann vergewissern Sie sich rechtzeitig, ob Ihr Reisepass noch Gültigkeit hat!Heuer im Jahr 2017 läuft jeder sechste österreichische Reisepass ab – 1,1 Millionen Reisepässe verlieren somit ihre Gültigkeit. Die Gültigkeit eines österreichischen Reisepasses beträgt in der Regel zehn Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt – auch bei kurzen Fahrten ins Ausland und in Schengen-Staaten. Reisedokumente sind der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Führerschein oder Identitätsausweis sind kein Reisedokument. Auch wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahre abgelaufen sein kann, wird die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Für bestimmte Anlassfälle, etwa wenn kurz vor einer unaufschiebbaren Reise der Reisepass verloren/gestohlen wurde, kann ein Notpass beantragt werden. Der Notpass wird sofort bei der Passbehörde ausgestellt. In diesem Fall müssen die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder besonders beachtet werden.Sie haben Ihren Reisepass verloren oder der Reisepass wurde gestohlen?In Österreich muss beim Diebstahl des Reisepasses eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erstattet werden. Mit der Anzeigebestätigung sowie weiteren notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde eine Neuausstellung eines Reisepasses beantragt werden.Bei einem Verlust des Reisepasses im Inland ist keine Anzeigeerstattung bei der Polizei erforderlich – es genügt die Antragstellung für einen neuen Reisepass bei der Passbehörde. Im Ausland muss sowohl der Verlust als auch der Diebstahl bei der örtlichen Polizei angezeigt werden. Die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) stellt für die Rückreise einen Notpass aus. Wieder im Inland muss mit der ausländischen Diebstahlsanzeigenbestätigung neuerlich Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Mit der inländischen Anzeigebestätigung sowie weiteren notwendigen Unterlagen ist die Neuausstellung bei der Passbehörde zu beantragen. Bei Verlust im Ausland ist keine polizeiliche Anzeigeerstattung im Inland erforderlich und kann sogleich die Neuausstellung bei der Passbehörde beantragt werden.Sie haben Ihren als verloren/gestohlen gemeldeten Reisepass wieder aufgefunden? Die Wiederauffindung ist umgehend der Passbehörde zu melden, sodass ein Fahndungswiderruft veranlasst werden kann. Beachten Sie, dass die Einreisebestimmungen einiger Länder vorsehen, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepässen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist.Weitere Informationen zur Antragstellung, den Voraussetzungen und nützliche Tipps erhalten sie unter www.help.gv.at.

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