Happy Halloween
Die burgenländische Polizei warnt vor Sachbeschädigungen und Ruhestörungen anlässlich des Gruselfestes „Halloween“ und ersucht Erziehungsberechtigte ihre Kinder auf mögliches strafbares Verhalten hinzuweisen.Morgen, Mittwoch, der 31. Oktober, wird auch im Burgenland das Gruselfest „Halloween“ gefeiert. Dieses irisch-keltische Fest, welches über die USA auch in unseren Breiten Einzug gefunden hat, wird unter dem Motto „Süßes, sonst gibt’s Saures“ oder „Trick or Treat“ geführt. Mittlerweile ist es auch bei uns zur Tradition geworden: Kinder und Jugendliche marschieren zu „Halloween“ durch die Straßen, verkleidet als Hexe und Vampir, klingeln an allen Türen und fordern Süßigkeiten. Sollten sie keine bekommen, wollen sie Streiche spielen – die können völlig harmlos sein. Doch es gibt auch Streiche, die nicht lustig und sogar strafbar sind.Natürlich gibt es zu „Halloween“ ganz harmlose Streiche, die eine Art Lausbuben-Charakter haben. Eine Grundregel gilt immer: Wer etwas kaputtmacht, kriegt rechtlichen Ärger! Dazu ein konkretes Beispiel: Papierschnipsel in Briefkästen oder Toilettenpapier am Gartenzaun tun niemandem weh. Die Polizei drückt bei solchen Scherzen zu „Halloween“ schon mal ein Auge zu. Manche Streiche eskalieren aber und enden in Sachbeschädigungen. Wer fremdes Eigentum beschädigt oder den Straßenverkehr beeinträchtigt, macht sich strafbar.Auch wenn Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an die zuständige Staatsanwaltschaft und das Jugendamt.Deshalb richtet die Polizei die Bitte an alle Erziehungsberechtigte, noch vor „Halloween“ mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen. Machen sie ihre Kinder aufmerksam, dass manche „Streiche“ gerichtlich strafbare Handlungen darstellen und erklären sie ihnen den besten Weg für deren „Halloween-Tour“.VerkleidungenVerkleidungen und Maskierungen im Rahmen von Halloween sind nicht verboten, da dies bei uns mittlerweile unter Traditionspflege beziehungsweise Brauchtumsveranstaltung fällt.Mögliche Straftaten zu Halloween• Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern.• Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen.• Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster, sodass diese beschädigt werden. • Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen.• Das Zerstören von Blumenbeeten.• Das Bedrohen von Anwohnerinnen und Anwohnern an der Haustür, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben.• Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher.• Lärmbelästigungen.