Halloween – die Polizei warnt

Halloween – die Nacht der Geister, Zombies und Hexen. Der alte keltische Brauch wird mittlerweile auch in Österreich gepflegt und dient vielfach als Gelegenheit, sich zu verkleiden und anderen Menschen Streiche zu spielen. Zudem steigt die Zahl der Sachbeschädigungen. Die Polizei ersucht daher, bei Vandalenakten nicht wegzuschauen, sondern Anzeige zu erstatten.In der Nacht zum 1. November werden auch heuer wieder Kinder und Jugendliche durch die Straßen und Gassen der Städte und Dörfer ziehen. Sie werden an den Haustüren klingeln und Süßigkeiten verlangen. Bleiben die Wohnungstüren verschlossen, so kann es vorkommen, dass dem Haus- bzw. Wohnungsbesitzer ein Streich gespielt wird, der oft mit einer Sachbeschädigung endet. In den letzten Jahren wurden etwa Fassaden mit Eiern beworfen bzw. mit Lackfarben besprüht, Fenster mit herumliegenden Steinen zertrümmert, Gegensprechanlagen einfach zugeklebt oder Namenschilder unkenntlich gemacht.Eine weitere Problematik stellen die Halloween-Partys dar, wobei oft infolge übermäßigen Alkoholgenusses Autos zerkratzt, Reifen zerstochen oder Felgen gelockert werden. Öffentliche Einrichtungen geraten ebenfalls vielfach ins Visier der „Geister“, wobei besonders Telefonzellen als „Objekt der Begierde“ für Zerstörungen gelten. Die jungen Menschen werden meist durch Gruppendynamik zu unkontrolliertem Verhalten gedrängt, das manchmal in einer regelrechten Zerstörungswut endet.Vandalismus zu Halloween ist keine „Brauchtumspflege“, da Sachbeschädigungen strafrechtlich zu verfolgen sind. Weiters ist zu beachten, dass sich der Geschädigte dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen und seine Forderungen auf dem Zivilrechtsweg geltend machen kann. Eltern können für ihre Kinder haftbar gemacht werden!Unsere Tipps:• Bei Vandalenakten nicht wegschauen – Anzeige erstatten.• Keine „Selbstjustiz“ üben – Täter könnten aufgrund von Alkoholisierung besonders aggressiv sein.• Aus einer gegebenenfalls harmlosen Sachbeschädigung könnte es leicht zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit Körperverletzung kommen.• Aufklärung der Kinder bzw. Jugendlichen durch die Eltern könnte sehr hilfreich sein.Bei Rückfragen kontaktieren sie bitte die nächste Polizeiinspektion.

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