Gefahrensituationen für Kinder

Gefahrensituationen für Kinder im öffentlichen Verkehr sind nicht nur große Hauptstraßen, sondern auch Straßen in Wohngegenden. Damit das Spielen vorm Haus nicht in einer Tragödie endet, müssen Eltern den Kindern beibringen vorsichtig zu sein.Fahrrad:Im Zuge der Radfahrprüfung lernen die Kinder die Theorie der Straßenregeln und muss diese dann auch in der Praxis beweisen. So können Sie sicher sein, dass Ihr Kind das für das Radfahren erforderliche Wissen erhält und die Praxis beherrscht.Auf allen Verkehrsflächen muss Ihr Kind 12 Jahre alt sein. Ansonsten brauchen Kinder eine Begleitperson die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Durch das positive Ablegen der freiwilligen Radfahrprüfung dürfen Kinder bereits ohne Aufsichtsperson Rad fahren.Helmpflicht besteht bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.Öffentliche Verkehrsmittel:Öffis sind generell die sichersten Transportmittel, mit denen Kinder zur Schule gebracht werden können. Statistiken jedoch zeigen, dass auch hier Gefahren lauern, die zu Unfällen führen können. Diese ereignen sich meist beim Ein- und Aussteigen oder an Haltestellen. Bringen Sie deshalb Ihrem Kind Geduld an den Haltestellen bei. Achten Sie darauf, dass gewartet wird, bis das Verkehrsmittel vollständig in die Haltestelle eingefahren ist. Wichtig ist außerdem, dass das Drängen an Haltestellen vermieden wird, da es vor allem hier zu fatalen Stürzen auf die Fahrbahn kommen kann.Auch nach dem Aussteigen sollte darauf geachtet werden, dass das Verkehrsmittel abgefahren ist, und die Straße immer hinter dem Verkehrsmittel überquert wird.Inlineskates:Beim Inlineskaten sollte darauf geachtet werden, dass Ihr Kind die angemessene Ausrüstung besitzt. Als Basisgegenstände gelten Helm, Ellenbogenschützer, Knieschützer und Handschützer. Somit können Sie sicher sein, dass Ihr Kind kleinere Stürze sehr gut abfangen kann und vor allem fatale Kopfstürze vermieden werden.Microscooter:Micro-Scooter werden als „vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge bzw. ähnliches Bewegungsmittel“ eingestuft.Das heißt führ Ihr Kind, dass es sich nur außerhalb der Fahrbahn oder außerhalb des für den Fahrzeugverkehr bestimmten Teil der Straße auf Gehsteigen und Gehwegen, Fußgängerzonen, in Wohn- und Spielstraßen mit keiner oder nur geringer Neigung, sowie auf kombinierten Geh- und Radwegen mit den Scooter fortbewegen darf.

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