Gefahr durch Feuerwerkskörper

Das Neue Jahr wird von vielen Österreicherinnen und Österreichern traditionell mit einem Feuerwerk „begrüßt“.Das Abschießen der Feuerwerkskörper beginnt meist schon am Nachmittag des Silvestertages oder sogar bereits an den Tagen zuvor. Da es beim Hantieren mit pyrotechnischen Gegenständen immer wieder zu Unfällen, zu Sachbeschädigungen und auch mehrfach zu Bränden kommt, ist besondere Vorsicht geboten. Um diese Gefahren zu minimieren bzw. hintanzuhalten, wird durch die Polizei zum Jahreswechsel zwecks Einhaltung dieser Bestimmungen verstärkt Kontrollen durchgeführt.Bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern sollte man bedenken, dass nicht alle Bürger mit der „Knallerei“ Freude haben und unter der Lautstärke vor allem Tiere leiden.Der Verkauf sowie die Verwendung von zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen sind in Österreich einheitlich geregelt. Allerdings gelangen vielfach auch nicht zugelassene Knallkörper illegal in unser Land. Diese Pyrotechnik ist in allen Variationen und Mengen erhältlich, äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung sowie das Beimengen von Industriesprengstoff kann selbst bei korrekter Anwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.Die Polizei rät daher: – Erwerben Sie nur zugelassene Qualitätsprodukte bei autorisierten Händlern – Lesen Sie vorab immer die Gebrauchsanweisung sowie die Sicherheitshinweise, damit Sie und unbeteiligte Personen nicht zu Schaden kommen – Achten Sie auf ausreichend Platz beim Anzünden der Feuerwerkskörper – Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger sollen nicht wieder angezündet, sondern entsorgt werdenWeiters ist zu beachten, dass die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen innerhalb und in unmittelbarer Nähe – von Kirchen, – Gotteshäusern, – Krankenanstalten, – Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie – Tierheimen und Tiergärten – großen Menschenansammlungenverboten ist.Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder Schwerpunktkontrollen durchführen.Es ist zu beachten, dass die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen grundsätzlich nur verlässlichen Personen gestattet ist. Kinder unter 12 Jahren dürfen Pyrogegenstände nicht verwenden, Jugendliche unter 18 Jahren nur eingeschränkt.Mit dem nachangeführten Link gelangen Sie zum Pyrotechnikgesetz 2010.

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