Einbruch ohne Spuren?
Wenn die Zentralverriegelung nicht versperrt – Diebstähle nach Einsatz eines StörsendersIn den letzten Monaten waren die Polizistinnen und Polizisten des Bezirkskommandos Neusiedl am See vermehrt mit Anzeigen beschäftigt, wo in Fahrzeuge eingebrochen, aber nichts beschädigt wurde. Dieses Phänomen ist den Beamten nicht neu. Im Jahre 2012 ist es gelungen, eine Tätergruppe festzunehmen, die sich unter Zuhilfenahme sogenannter Störsender Zugang zu Autos verschaffte und leerräumte. Immer wieder, aber nicht zu oftMehr als ein dutzend Mal haben die Täter in den letzten sechs Monaten in Neusiedl oder Parndorf zugeschlagen. Trotz mehrmaliger eindringlicher Warnungen in den Medien verlassen sich die Lenker darauf, dass mit dem Druck auf die Fernbedienung die Autotüren verriegelt sind. In den angezeigten Fällen war dem nicht so. Täter beobachten…Täter beobachten auf Parkplätzen vor Einkaufszentren oder Kaufhäusern die zukünftigen Opfer schon beim Zufahren. Sobald der Lenker oder die Lenkerin aus dem Auto ausgestiegen ist und per Fernbedienung sein oder ihr Auto zusperrt, treten die Kriminellen mit dem Störsender in Aktion. Ein Druck auf dieses Gerät in der Größe eines Handsenders für automatische Garagentore genügt und es werden in der Umgebung sämtliche Funksignale für diese Zeit gestört oder unterdrückt. Das heißt, der mit der Fernbedienung abgegebene Impuls, durch den sämtliche Fahrzeugtüren verriegelt werden sollen, kommt beim Fahrzeug gar nicht an. Aufmerksame Personen vermissen das „Klacken“ und, je nach Autotyp, das Aufleuchten der Blinkleuchten. …aus sicherer EntfernungDie Störsender haben eine Reichweite bis zu zwei Kilometer. Das ermöglicht den Tätern aus sicherer Entfernung die Opfer zu beobachten. Sobald sich die Personen vom Auto entfernt haben, bedienen sich die Diebe und stehlen Mobiltelefone, tragbare Computer, Kleidungsstücke, etc. Auf Parkplätzen von Einkaufscentern sind nicht selten zuvor gekaufte Sachen zur Beute geworden. KontrolleUm nicht Opfer einer solchen Straftat zu werden, empfiehlt die Polizei, sich darüber zu vergewissern, ob das Auto tatsächlich versperrt ist. Ein Kontrollgriff am Türöffner oder die optische und akustische Kontrolle, ob (sofern vorhanden) sich die „Schnapperl“ versenkt haben und das Geräusch der Zentralverriegelung zu hören war, kann vor unliebsamen Überraschungen bewahren.