BWF-Information Barauszahlung

Da sich die im Frühjahr 2023 angekündigte Neugestaltung des Webshops (Kundenportal) aus technischen Gründen verzögert, wird die Anforderung der Barauszahlung für 2023 nochmals im „alten“ Webshop durchgeführt werden.Es ist daher nicht wie ursprünglich vorgesehen der Bekleidungsbeitrag allein anzufordern, sondern auch noch einmal die Reparaturpauschale. Die Beträge für den Bekleidungsbeitrag wurden aufgrund der angepassten Höhe der Bekleidungspauschale von € 420,00 vom BWF neu berechnet, ins Bestellsystem eingetragen und stehen ab 01.07.2023 zur Anforderung zur Verfügung.Die Zwischenbeträge entsprechen im Endbetrag der jeweiligen Anspruchsberechtigung in der Höhe für 30%, 75% oder 100%.Sollten Sie Fragen zur Anforderung der Barauszahlung 2023 haben, wenden Sie sich bitte an das Servicepostfach des BWF.Bekleidungswirtschaftsfonds der Exekutive – Rückstände bei UniformlieferungenDie Krisen der letzten Monate und Jahre haben weltweit zu Engpässen in der Versorgung des Marktes mit Rohstoffen und Energie sowie zu Problemen im Zusammenhang mit Warentransporten geführt. Die Textilindustrie hat besonders unter den pandemie- und kriegsbedingten Lieferengpässen für die Zubehörmaterialien zu leiden gehabt. Diese betrafen auch den Bekleidungswirtschaftsfonds und führten trotz eines entsprechenden Lagerbestandes aufgrund der mehrjährigen Beeinträchtigung der Lieferketten zu Problemstellungen betreffend die Nachbeschaffung von Uniformsorten der Exekutive. Die Verfügbarkeit bestellter Uniformartikel hat sich aufgrund der Krisensituation teils erheblich verzögert, sodass es zu ungewöhnlich langen Wartezeiten gekommen ist.Mittlerweile normalisieren sich die meisten Lieferketten wieder, sodass die Unternehmen die Lieferrückstände entsprechend abbauen können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bekleidungswirtschaftsfonds arbeiten mit Hochdruck am Abbau der Lieferrückstände. Der BWF bedankt sich bei allen Kollegen und Kolleginnen der Sicherheitsexekutive für die Geduld und das beigebrachte Verständnis.