Brandschutzbeauftragte bestellt

29 Kollegen der Landespolizeidirektion Burgenland wurden am 18. Dezember 2014 in Eisenstadt per Dekret zum Brandschutzbeauftragten oder Brandschutzwart bestellt.Die Vorgaben des BMI und die Bestimmungen des Bundes-Bedienstetenschutz-gesetzes (B-BSG) sowie der Bundes-Arbeitsstättenverordnung (B-AStV) erfordern, an Arbeitsstätten wo mehr als 50 Personen gleichzeitig anwesend sind, die Einsetzung einen Brandschutzbeauftragten. In der Landespolizeidirektion Burgenland wurden zehn Brandschutzbeauftragte (BSB) und acht Stellvertreter sowie elf Brandschutzwarte (BSW) bestellt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines BSB/BSW erstreckt sich auf alle Dienststellen eines Bezirkes oder jene einer Sonderabteilung bzw. dem Stadtpolizeikommando in Eisenstadt. Ein Brandschutzwart unterstützt den Brandschutzbeauftragten bei seiner Tätigkeit.Hofrat Stella dankte beim Überreichen der Dekrete den Kollegen für deren Engagement und die Bereitschaft, diese Funktion freiwillig auszuüben. Die Tätigkeit eines Brandschutzbeauftragten (BSB) bzw. dessen Stellvertreter umfasst unter anderem folgende Aufgaben:• Anpassung der Brandschutzordnung an die Arbeitsstätte • Veranlassung der Erstellung eines Brandschutz- und Evakuierungsplanes• Bedienstete über das Verhalten im Brandfall und mit der Handhabung eines Feuerlöschers zu unterweisen• Durchführen von Brand- und Alarmierungsübungen• Evakuierung einer Arbeitsstätte und die Vorbereitung eines FeuerwehreinsatzesDen Anweisungen des BSB ist in Brandschutzangelegenheiten unbedingt Folge zu leisten.Die Organisation und Koordination in Sachen Brandschutz wird von der Sicherheitsfachkraft Maria Gerdenich übernommen. Hofrat Stella wünschte den neu bestellten Kollegen viel Erfolg und so wenig wie mögliche Ernstfälle in Ausübung dieser Tätigkeit.Gerald Pangl

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