Brand in Jennersdorf – Ursache geklärt
Brand in Jennersdorf – Ursache geklärt In Jennersdorf wurden am Sonntag ein Mehrparteienhaus sowie ein Geschäftslokal und eine Gaststätte bei einem Brand zerstört. Die Brandermittler konnten nun einen elektrischen Defekt in der Beleuchtungsanlage als Ursache feststellen.Am vergangenen Sonntag, den 26. Februar 2017, um 13.20 Uhr, brach aus vorerst unbekannter Ursache in einer Wohnhausanlage im Stadtgebiet von Jennersdorf ein Brand aus. Innerhalb kürzester Zeit stand diese Wohnhausanlage in Brand. Sechs Feuerwehren und mehrere Rettungskräfte waren im Einsatz. Mehrere Personen mussten von der FF Jennersdorf mittels Drehleiter aus ihren Wohnungen geborgen werden. Neun Personen wurden auf Grund ihrer Verletzungen in die nahegelegenen Krankenhäuser eingeliefert, jedoch bereits wieder entlassen.Nach dem „Brand aus“ wurden die kriminaltechnischen Untersuchungen durch die Beamten der Brandgruppe des Landeskriminalamtes Burgenland, dem Bezirksbrandermittler und sachverständigen Beamten des Bundeskriminalamtes, unverzüglich aufgenommen.Wie von den Experten festgestellt, ist der Brand bei den hofseitig befindlichen Lagerboxen, welche aus Holzbauteilen gefertigt und mit Blechplatten eingedeckt waren, ausgebrochen. Diese versperrten Lagerboxen dienten als Abstellräume, wobei für jede Wohnung der Wohnhausanlage eine eigene Lagerbox vorhanden war. Entlang der Lagerboxen waren auf einer Länge von ca. 25 Meter an einem Holzbalken mehrere Beleuchtungskörper angebracht, welche mit einem Bewegungsmelder gesteuert wurden. Nach Bewertung sämtlicher möglichen Brandentstehungsursachen wurde die Feststellung getroffen, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein elektrischer Defekt im Bereich der zuvor beschriebenen elektrischen Beleuchtungsanlage (elektrodynamischer Effekt in der Elektroverkabelung, beim Beleuchtungskörper oder beim Bewegungsmelder) zum Brandausbruch geführt hat.Bei den durchgeführten Ermittlungen und Untersuchungen konnten keine wie immer gearteten Hinweise auf eine Vorsatzhandlung (Brandstiftung bzw. Brandanschlag auf Flüchtlingsunterkünfte) oder auf eine Fahrlässigkeitshandlung (Arbeiten mit funkenerzeugenden Geräten, Lagerung von Asche oder Zigarettenresten etc.) festgestellt werden.Aufgrund der enormen Brandausbreitung auf etliche Wohnungen, eines Geschäftslokales und einer Gaststätte ist auch eine Schätzung der Schadenshöhe noch nicht möglich.Rückfragehinweis:Helmut Greiner, OberstPressesprecherLandespolizeidirektion BurgenlandBüro (L 1) Öffentlichkeitsarbeit und interner BetriebNeusiedler Straße 84, A-7000 EisenstadtTel: +43 (0) 59133 10 1113Mobil: +43 (0) 664 813 21 28helmut.greiner@polizei.gv.atwww.polizei.gv.atPresseaussendung vom 01.03.2017, 10:46 UhrReaktionen bitte an die Redaktionzurück