Betrugsversuch bei einem international tätigen Unternehmen aus dem Bezirk Oberwart

Betrugsversuch bei einem international tätigen Unternehmen aus dem Bezirk Oberwart CEO-Betrug – In diesem Fall gaben sich die Täter als Firmenchef aus und wollten eine Mitarbeiterin zu Geldüberweisungen verleiten.Betrugsversuch bei einem international tätigen Unternehmen aus dem Bezirk OberwartIn betrügerischer Absicht versuchten unbekannte Täter über eine Mitarbeiterin eines international tätigen Unternehmens mit Sitz im Bezirk Oberwart eine Auslandsüberweisung durchführen zu lassen. Dabei übermittelten die Täter an die Firmenanschrift ein Mail mit der Absenderadresse des Geschäftsführer (chief executive officer – CEO), welcher sich im Ausland befand. In diesem Mail wurde die Angestellte beauftragt, dringend eine Auslandsüberweisung von Euro 20.000 an eine Adresse in den USA/Houston durchzuführen. Obwohl von der Firmenleitung durchaus Überweisungen per Mail angeordnet werden, war die Mitarbeiterin hinsichtlich dieser Überweisungsanordnung misstrauisch und führte keine Überweisung durch.Nach Abklärung des Sachverhaltes mit dem Geschäftsführer des Unternehmens wurde die Anzeige erstattet.Die Landespolizeidirektion Burgenland warnt vor dieser neuen Betrugsmasche. Da diese Betrugsform nach dem gleichen Modi Operandi – Täter versuchen am Telefon oder per Mail, Unternehmen zu Auslandsüberweisungen zu verleiten – abläuft, werden nachstehende Präventionstipps vorgestellt:• Erhöhte Aufmerksamkeit bei E-Mails, in denen die Überweisung hoher Summen gefordert wird.• Zahlungsanweisungen per E-Mail hinterfragen, auch wenn sie über das interne Firmennetz versendet werden.• Überprüfen, ob der im Feld „Empfänger“ angezeigte Name auch zu der „dahinter“ befindlichen Mail-Adresse gehört. Bei vielen E-Mail-Programmen werden Name und Adresse angezeigt, wenn man mit dem Mauszeiger über den angezeigten Namen fährt.• Form und Schreibweise in solchen Anweisungen beachten: schlechte Übersetzungen und Rechtschreibfehler sind ein Indiz für Betrugsfälle.• Wer bereits eine Überweisung veranlasst hat, soll mit der Bank die Möglichkeit einer Rückbuchung erörtern.• Klare, transparente Regeln im Unternehmen – Mitarbeitersensibilisierung.• Strikte Einhaltung eines Vier-Augen-Prinzips bei Geldzahlungen.• Rasche Mitarbeiterinformation bei verdächtigen E-Mails oder anrufen.• Festlegen von Höchstgrenzen für Überweisungen.• Festlegen von Vorgehensweisen für Entscheidungen (z. B. Geschäftspartner ändert seine Kontonummer).• Wer geschädigt wird, sollte umgehend eine Anzeige in einer Polizeiinspektion oder unverzüglich unter 059133 erstatten.Rückfragehinweis:Helmut Greiner, OberstPressesprecherLandespolizeidirektion BurgenlandBüro (L 1) Öffentlichkeitsarbeit und interner BetriebNeusiedler Straße 84, A-7000 EisenstadtTel: +43 (0) 59133 10 1113Mobil: +43 (0) 664 813 21 28helmut.greiner@polizei.gv.atwww.polizei.gv.atPresseaussendung vom 08.08.2016, 07:11 UhrReaktionen bitte an die Redaktionzurück

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