Alkoholisierter drang in Wohnhaus ein, würgte Pensionisten und widersetzte sicher der Festnahme

Alkoholisierter drang in Wohnhaus ein, würgte Pensionisten und widersetzte sicher der Festnahme Ein alkoholisierter, offensichtlich psychisch gestörter 20-jähriger namibischer Staatsbürger kletterte in der Silvesternacht in Gols, Bezirk Neusiedl/See, über ein Holztor, gelangte in das unversperrte Schlafzimmer eines Ehepaares und würgte einen 81-jährigen Pensionierten. Bei der Festnahme leistete er intensive Gegenwehr und konnte erst durch mehrere Polizisten überwältigt werden. Der Pensionist wurde in das Krankenhaus eingeliefert, der Täter auf freiem Fuß angezeigt.Alkoholisierter drang in Wohnhaus ein, würgte Pensionisten und widersetzte sicher der FestnahmeBei Freunden in Gols verbrachte der 20-Jährige mit Hauptwohnsitz in Hamburg den Silvesterabend, wobei man von Haus zu Haus zog und reichlich Alkohol konsumierte. Nachdem die Gruppe auf den Jahreswechsel angestoßen hatte, entfernte sich der Mann plötzlich von seinen Freunden, ging auf die Straße zum gegenüber liegenden Anwesen eine Pensionistenehepaares und kletterte über ein ca. 1,5 m hohes Tor. Obwohl der Täter nach derzeitigem Erhebungsstand keinen Bezug zu seinem späteren Opfer hatte, kam er in das unversperrte Schlafzimmer und würgte den Mann. Die Frau verließ fluchtartig das Haus, rannte auf die Straße und schrie laut um Hilfe. Passanten verständigten die Polizei. Als die Streife nur wenige Minuten danach am Tatort eintraf, standen die Eheleute vor Angst zitternd im Schlafzimmer. Der Mann blutete und klagte über Schmerzen, die Frau war nicht verletzt. Der Täter befand sich neben ihnen, war offensichtlich alkoholisiert und beschimpfte die Beamten. Nachdem der Eindringling trotz mehrmaliger Aufforderung sein aggressives Verhalten nicht einstellte und bei einer versuchten Festnahme auf einen Polizisten einschlug, wurde Verstärkung angefordert. Obwohl der Täter heftige Gegenwehr leistete, gelang es den Beamten mit vereinten Kräften, ihn zu fixieren und danach die Handschellen anzulegen. Verletzt wurde dabei niemand. Da aufgrund des eigenartigen Verhaltens des Täters von einer Fremd- und Eigengefährdung ausgegangen werden musste, wurde er zunächst einem Arzt vorgeführt. Dieser ordnete nach dem Unterbringungsgesetz eine Vorführung in die Psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses an. Eine stationäre Aufnahme erfolgte nicht. Der Mann wird wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung auf freiem Fuß angezeigt werden.Presseaussendung vom 02.01.2014, 10:03 UhrReaktionen bitte an die LPD Burgenlandzurück

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