Alkohol am Steuer

Strafdrohungen in unseren NachbarländernMit Ungarn, Slowenien und der Slowakei grenzen drei ehemalige Ostblockstaaten an das Burgenland. Seit deren Beitritt an die EU bestehen auch in rechtlicher Hinsicht neue bi- und multilaterale Abkommen. Einige Punkte umfassen unter anderem die kraftfahrrechtlichen Bestimmungen. Ein, ohne Zweifel, stets aktuelles Thema ist auch in diesen Staaten das Lenken eines Kraftfahrzeuges unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Bei erheblichen Übertretungen der erlaubten Promillegrenze ist in gewissen Fällen sogar mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen, da dieses Delikt nach der dortigen Rechtsprechung eine gerichtlich strafbare Handlung darstellt. Nachdem diese Länder gerne von Österreichern besucht werden, sollte man sich auch mit den gesetzlichen Bestimmungen auseinandersetzen.Ungarn:Beispielsweise ist in Ungarn das Lenken eines KFZ mit einer Atemluftkonzentration von über 0,5 Promille mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht. Grundsätzlich gelten 0,0 Promille und dies wird strikt kontrolliert. Schon geringste Alkoholisierungen werden streng geahndet. Bei Übertretungen in diesem Zusammenhang können Strafen zwischen 380 Euro und 1100 Euro eingehoben werden. Wird der geforderte Betrag nicht gezahlt, beschlagnahmt die Polizei das Fahrzeug bis zur Bezahlung. Bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung und Alkohol am Steuer muss mit einer Abnahme des Reisepasses für fünf Tage gerechnet werden.Slowakei:In der Slowakei gelten ebenfalls 0,0 Promille beim Lenken eines Kraftfahrzeuges. Die Polizei führt bei jeder Verkehrskontrolle, auch wenn diese routinemäßig durchgeführt wird, einen verpflichtenden Alkoholtests durch. Für Alkohol am Steuer über 1,0 Promille droht eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr. Die Übertretungen unter dieser Promillegrenze werden mit Geldstrafen zwischen 230 Euro und 1000 Euro geahndet. Auch kann ein Fahrverbot von bis zu 5 Jahren ausgesprochen werden. Die Strafdrohung bei einem Verkehrsunfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss liegt bei bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.Slowenien:Es gilt im südlichsten Nachbarland die 0,5 Promillegrenze. Für Berufskraftfahrer 0,0 Promille. Bei Alkoholdelikten kann die Aburteilung durch einen Schnellrichter sofort oder auch erst am Folgetag unter möglicher Abnahme des Reisepasses erfolgen. Geldstrafen sollten sofort bezahlt werden, wobei bei sofortiger Zahlung der Betrag auf die Hälfte reduziert wird. Die Strafen für Verkehrsdelikte sind generell sehr hoch und liegen bis 0,5 Promille bei 180 Euro, zwischen 0,51 und 0,8 Promille bei 450 Euro, bei 0,81 – 1,1 Promille bei 750 Euro und über 1,1 Promille ist das Delikt mit 950 Euro und mehr bedroht. Überdies wird ein Fahrverbot verhängt, dessen Dauer je nach Beeinträchtigungsgrad festgelegt wird.

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