Änderung Gewaltschutzgesetz

Mit 1. September 2021 tritt die Änderung des Gewaltschutzgesetzes in Kraft. NEUSTART übernimmt die Beratungsstellen für Gewaltprävention (BfG)Im Burgenland wird die zentrale Kontaktstelle für Gewaltprävention durch den Verein NEUSTART übernommen. Durch die Änderung gibt es nun nach einem Gewaltvorfall auch für die Täterin/den Täter eine verpflichtende Beratung im Umfang von sechs Stunden. Diese neue gesetzliche Möglichkeit ist ein wichtiger Schritt zur Deeskalation, die Gewalt zu stoppen und auch dem Gefährder seine Handlung bewusst zu machen.Neu ist auch, dass es in jeder Polizeiinspektion spätestens ab dem 01.01.2022 flächendeckend im gesamten Burgenland mindestens eine Bedienstete/einen Bediensteten geben wird denen folgende Aufgaben zukommen:• Schnittstelle zu Opferschutzeinrichtungen• Kontaktgespräche mit Opfern von Gewalt zur Informationsgewinnung im Vorfeld einer präventiven Aufklärung• Vorbeugende Präventionsmaßnahmen• Unterstützung der Dienststellen bei komplexen AmtshandlungenLandespolizeikommandant Mag. Martin Huber begrüßt die Erweiterung der gesetzlichen Möglichkeiten und freut sich auf die neue Zusammenarbeit mit den bisherigen Unterstützern und betont auch ganz klar „Gewalt hat in unserer Gesellschaft keinen Platz – weder in der Öffentlichkeit noch im privaten Bereich“.Die Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Burgenland, Frau Mag.a Karin Gölly, ist sehr froh über die neue/alte Zusammenarbeit mit Neustart. Die Gesetzesänderung ist unerlässlich für den Opferschutz und der steht im Mittelpunkt der Gewaltschutzarbeit.Für Alexander Grohs, Leiter von NEUSTART Burgenland und Niederösterreich, bildet diese Gesetzesänderung einen weiteren Mosaikstein zum ganzheitlichen Gewaltschutz. Vielen Tätern fällt es schwer, freiwillig Beratung in Anspruch zu nehmen, die neue Verpflichtung ist dabei eine große Hilfestellung. Im Burgenland stehen in Eisenstadt und Oberwart derartige Beratungsstellen zur Verfügung.

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