Warnung vor „Rip-Deals“ in Tirol

Aus Anlass eines jetzt bekannt gewordenen „erfolgreichen“ sog. Rip-Deals in Tirol ruft die Sicherheitsdirektion Tirol zu erhöhter Aufmerksamkeit und Vorsicht auf. Anfang Juni 2011 ist ein Kufsteiner einer international agierenden Tätergruppe aufgesessen, die auf eine besondere Art des Trickbetruges spezialisiert ist. Der Kufsteiner hatte in einem Internet-Netzwerk ein von ihm entwickeltes Firmenkonzept vorgestellt, für das er Investoren suchte. Im Mai 2011 wurde er von einem Mann telefonisch kontaktiert, der vorgab, sehr vermögend zu sein und der ihm anbot, das Firmenkonzept zu finanzieren. Es kam dann zu einem Treffen in Turin, wo er von zwei ausgesprochen seriös auftretenden Männern erwartet wurde. Die Männer erklärten ihm, dass sie großes Interesse hätten, in sein Konzept zu investieren. Sollte er Geld zur Verfügung haben, würden sie ihm dieses Geld als Kredit im Verhältnis 1 zu 5 umtauschen. Zur Untermauerung ihrer Vertrauenswürdigkeit boten sie dem Kufsteiner an, auf der Stelle jenen Geldbetrag zu verfünffachen, den er gerade bei sich führte. Da er zu diesem Zeitpunkt € 100.- bei sich hatte, erhielt er von den Männern einen € 500.-Schein, dessen Echtheit er sofort überprüfte. Einige Tage später wurde der Kufsteiner abermals kontaktiert. Der Mann am Telefon bekräftigte seinen Wunsch, in das Konzept des Kufsteiners investieren zu wollen und untermauerte seine Bereitschaft, das 1 zu 5 -Tauschgeschäft auch mit einem weit höheren Betrag abzuwickeln. Selbstverständlich werde man diese Kreditvereinbarung von einem Notar bestätigen lassen. Der Kufsteiner lieh sich schließlich von Bekannten € 200.000 aus, packte das Geld in einen Koffer und fuhr – wie vereinbart – zu einem Lokal in Turin. Dort ließ er sich von den Männern zunächst nur € 1.000.-, wechseln und bekam anstandslos 10 echte € 500.- Scheine. In der Folge ließ er sich den Inhalt des von den Männern mitgeführten Koffers (mit angeblich einer Million Euro) zeigen, der mit großen Euroscheinen gefüllt war, von denen der Kufsteiner einige mit einem Falschgeldprüfgerät auf deren Echtheit überprüfte. Da alles in Ordnung schien, stieg er mit den beiden Männern in seinen Pkw, wo es zum Austausch der Geldkoffer kam. Man vereinbarte, sich noch am selben Tag bei einem Notar in Mailand zu treffen, der das Kreditgeschäft schriftlich absegnen sollte. In der Folge fand der Kufsteiner an der angegebenen Adresse in Mailand keinen Notar, und auch von den beiden Männern war niemand zu sehen. Als er den Koffer öffnete, den er in Turin erhalten hatte, musste er feststellen, dass sich darin nur Falschgeld befand. Der Tiroler ist hier Opfer eines Vorauszahlungs- bzw. Geldwechselbetruges geworden, der in dieser Form bereits seit einigen Jahren als „Rip Deal“ (engl. to rip = entreißen, bzw. to rip off = abreißen, abzocken) bekannt ist. Modus operandiDie Täter suchen ihre Opfer aus (Verkaufs)Inseraten und Internetauftritten heraus und treten als vermeintliche Kreditgeber oder Käufer auf. Die Geköderten werden zu einem öffentlichen Platz, etwa einer Bar oder Gaststätte im Ausland bestellt, wo der Handel abgewickelt werden soll. Dabei machen sich die Täter oft die Verzweiflung der Opfer zunutze, die häufig in finanziellen Schwierigkeiten stecken, Geldgeber für Projekte suchen und/oder schwer verkäufliche Mobilien oder Immobilien verkaufen wollen oder müssen.In der Folge wird für angebliche Kredite eine Vorleistung oder Provision in bar gefordert. In der Regel wird auch ein Probegeschäft mit echtem Geld gemacht, um das Vertrauen der Opfer zu gewinnen Am Treffpunkt verschwinden die Täter dann mit dem Geld, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Entweder übergeben sie den „Geschäftspartnern“ Falschgeld, (ungültige) Faksimile-Noten und Papierbündel, die mit einzelnen echten Geldscheinen bedeckt sind; oder sie tauschen den Geldkoffer vor der Weitergabe aus. In einigen Fällen kam es zum Raub des mitgebrachten Geldes.Das Dunkelfeld dieses Delikts dürfte beträchtlich sein, da die Täter bei den Provisionszahlungen nicht selten auf Schwarzgeld der Opfer spekulieren, indem sie häufig selbst diese Zahlung als solches anfordern. Die Geprellten verzichten in diesen Fällen dann oft auf eine Strafanzeige. Auch die Scham, einem dreisten Betrüger aufgesessen zu sein, veranlasst vielfach die Opfer, von einer Anzeige Abstand zu nehmen. Auch in Tirol wurden in den vergangenen 2 Jahren insgesamt 5 Rip Deals (einschl. des oben Angeführten) angezeigt, bei denen die Opfer um Geldbeträge zwischen 100.000.- und 300.000.- € geprellt worden sind; in einem Fall wurde einem Wiener Geschäftsmann der Geldkoffer in Innsbruck abgenommen.Im Jahr 2010 konnten in Belgien mehrere Personen ausgeforscht wurden, die einer derartigen Tätergruppe zuzuordnen sind. Dabei ergaben sich Verbindungen zu einem Fall in Tirol im Jahr 2008, als ein Innsbrucker durch „Rip-Deal“ um € 342.000.- geschädigt worden ist. Der damalige Haupttäter aber konnte bereits vorher ausgeforscht werden und wurde zwischenzeitlich verurteilt.Die Sicherheitsdirektion Tirol warnt ausdrücklich davor, sich auf solche Geschäfte einzulassen. Betroffene sollten möglichst schnell die Polizei einschalten.Tipps: Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn ein Käufer bereitwillig auf den Kaufpreis eingeht, ohne zu verhandeln oder wenn die Kaufzusage ohne vorherige Besichtigung des Kaufobjektes erfolgt. Lassen Sie sich immer Ausweisdokumente Ihres Geschäftspartners zeigen und notieren Sie die Daten. Überprüfen Sie dann, wer Ihr Geschäftspartner ist und wer dahinter steht. Geben Sie sich nicht mit einer (ausländischen) Handynummer zufrieden. Lassen Sie sich von dem scheinbar seriösen Aussehen und Auftreten der Täter nicht beeindrucken. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Bei unseriösen Angeboten steht nur der Täter unter Zeitdruck. Werten Sie es als eindeutigen Hinweis auf betrügerische Absichten, wenn dem eigentlichen Verkauf oder Kreditgeschäft ein Umtauschgeschäft vorausgehen soll. Typisch sind kleine Einstiegsgeschäfte und Zuwendungen, um Ihr Vertrauen zu gewinnen. Lassen Sie sich von dem vermeintlich schnellen Gewinn nicht zu Folgegeschäften hinreißen Je höher der versprochene Gewinn, desto mehr Vorsicht ist geboten. Höchste Alarmstufe besteht, wenn die Geschäftsabwicklung im Ausland stattfinden soll.  Erstatten Sie Anzeige, selbst wenn Sie nur einen solchen Kontakt hatten, ohne bereits geschädigt worden zu sein.

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