Warnung v. telef. Mitteilungen nicht gek. Gewinnsp

Ein 69-jähriger Pensionist zeigte an, dass er Anfang Juni von einem Unbekannten angerufen wurde, welcher versuchte ihm zu erklären, dass er aufgrund eines nicht gekündigten Gewinnspiels einen Betrag von Euro 1.200,- schuldig sei und er die Schuld mit einer einmaligen Überweisung von Euro 200,- begleichen könne. Der Pensionist teilte dem Anrufer mit, nie an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben und beendete das Gespräch. Es wurde keine Überweisung getätigt. Die Bundespolizeidirektion Innsbruck warnt in diesem Zusammenhang vor derartigen telefonischen Mitteilungen, insbesondere wird in diesem Zusammenhang von Überweisungen bzw. Bekanntgabe von Kontodaten dringend abgeraten.

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