VU mit Sachbeschädigung – Verweigerung Alkotest

Am 30.08.2011, gegen 19:00 Uhr, prallte die Lenkerin eines KFZ, eine 48-jährige Innsbruckerin, mit ihrem Pkw auf der Fennerstraße gegen ein parkend abgestelltes Fahrzeug. Sie erklärte dazu, dass sie durch einen Telefonanruf abgelenkt gewesen sei, weshalb sie gegen das Fahrzeug fuhr.Da bei der Unfalllenkerin der Verdacht der Alkoholisierung bestand, wurde sie aufgefordert, einen Alkotest durchzuführen. Dies wurde von ihr verweigert.Der Führerschein wurde ihr abgenommen.An beiden Fahrzeugen entstand teilweise erheblicher Sachschaden

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