Vortäuschung einer Straftat – Klärung in Innsbruck

Eine 16-jährige Tirolerin brachte zur Anzeige, dass ihr am Abend des 12.11.2010 in einem Innsbrucker Lokal KO-Tropfen verabreicht wurden und sie erst am Abend des 14.11.2010 in einer ihr unbekannten Innsbrucker Wohnung zu sich gekommen sei. Nach umfangreichen Erhebungen konnte festgestellt werden, dass der 16-Jährigen keine KO-Tropfen verabreicht wurden, sondern sie freiwillig mit Burschen in die Wohnung ging und dort auch geblieben sei. Die Verabreichung der KO-Tropfen habe sie nur behauptet, um ihr Fernbleiben von zu Hause zur rechtfertigen.Die Jugendliche wird bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Anzeige gebracht.

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