Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz
Am 02.06.2011 um 15.45 Uhr wurde ein angeblich 21-jähriger Asylwerber im Innenstadtbereich einer Kontrolle unterzogen, wobei bei ihm 13.8 Gramm Cannabisharz vorgefunden und sichergestellt werden konnten. Der Betreffende ist zum Suchtmittelverkauf geständig. Es erfolgt die Anzeige auf freiem Fuß.