Eine unbekannte Täterschaft versuchte am 05.04.2011, zwischen 10:50 Uhr und 11:37 Uhr, in eine Wohnung in der Blasius-Hueber-Straße einzudringen. Nachdem die Wohnungstüre jedoch über ein zweites Schloss verfügte, welches versperrt war, gelang es der Täterschaft nicht, in die Wohnung zu gelangen.Am 05.04.2011 versuchte eine unbekannte Täterschaft in der Zeit zwischen 08:45 Uhr und 17:00 Uhr in eine Wohnung in der Anichstraße einzubrechen. Da die Wohnungstür jedoch durch zwei Schlösser gesichert war, gelangte der Täter nicht in die Wohnung.Die dabei entstanden Schadenshöhen sind dzt. nicht bekannt.Diese beiden Straftaten zeigen, dass Eigentum durch einfache Mittel entsprechend gesichert werden kann. Dadurch vermeidet man neben dem finanziellen Schaden und möglichen Verlust sehr privater Gegenstände insbesondere die erhebliche psychische Belastung, welche nach vollendeten Wohnungseinbrüchen in vielen Fällen bei den Opfern im Wissen, dass eine fremde Person in „den eigenen vier Wänden war“, entsteht. Das Stadtpolizeikommando Innsbruck wird die Streifen- und Ermittlungsmaßnahmen gezielt auf diese Form der Eigentumskriminalität verstärken, um weiteren derartigen Straftaten entgegenzuwirken.
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Ver. Wohnungseinbrüche – Sicherungsmaßnahmen Ibk.
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